wörtlich "Abgaben von Kopf und Hand", Steuer von Beamten und Institutionen, auch zur Versorgung eines geehrten Mannes. Meistens Abgaben, die mit einem besonderen Amt verbunden waren. Kgl. Dekrete befreiten (Tempel) von diesen Abgaben. Anderer Name: Schajit
Quelle: Helck, W., Otto, E., Kleines Lexikon der Ägyptologie. Wiesbaden 1999