Folter |
Aus den Beschreibungen in den Grabräuberpapyri weiss man, dass sowohl Angeklagte als auch die Zeugen gefoltert werden konnten, um sie zu Aussagen zu bewegen. In der Regel geschah dies durch Schläge mit einer Rute auf die Hände oder die Fußsohlen oder sie wurden mit einem Stock verprügelt.
Eingestellt durch: | manetho (11.09.2003) |
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