Dr. Zanati nimmt in seinem Buch "Human Rights in Pharaonic Egypt" eine vergleichende Studie antiker Gesellschaften vor und verwendet dabei auch ausserägyptische Quellen. So wurden Todesurteile an schwangeren Frauen bis zur Geburt des Kindes verschoben, berichtet Diodor. Die Griechen übernahmen Grundlagen der ägyptischen Rechtssprechung für ihre eigene Gesetzgebung. Niemals wurden in Ägypten Kindesmorde praktiziert wie in anderen Gesellschaften, wenn Kinder als illegitim angesehen wurden. Gemäß römischem Recht wurden Kinder nur dann in den Kreis der Familie aufgenommen, wenn der Kindsvater diesem zustimmte. Das galt auch für ehelich Geborene. Ein weiteres Beispiel sind die Begräbnisrituale. Während in Ägypten nur tote Gegenstände als Grabbeigaben dienten, wurden beispielsweise in China Sklaven und Bedienstete mit dem Verstorbenen begraben. Menschenopfer wie bei den Griechen und Azteken waren im alten Ägypten unbekannt. Auch die Stellung der Frau war beispielhaft. Selbst Frauen der Unter- und Mittelklasse war es möglich, von ihren Ehemännern völlig unabhängig zu sein. Quelle https://web.archive.org/web/20040625165700/http://www.uk.sis.gov.eg/online/html8/o200323d.htm |