Ägyptologie-Blatt

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Ägypten verschärft die Strafen für Antiquitätenschmuggel
Besitz von Antiquitäten muss gemeldet werden
Von Iufaa am 04.02.2010 um 10:54:32 

France24 meldet in einem Artikel, dass Ägypten die Strafen für Antiquitätenschmuggel verschärft hat.

Schmuggel mit antiken Objekten kann jetzt mit Gefängnis von bis zu 15 Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 1000000 Pf. 1 Mio. LE (≈ 131.787 €) bestraft werden. Die max. Strafe für den Diebstahl von Antiquitäten wurde verdoppelt auf jetzt bis zu 10 Jahre Haft. Wer sich unbefugt an antiken Stätten "zu schaffen macht", riskiert jetzt bis zu 5 Jahren Haft.

In einer Ergänzung zum entsprechenden Gesetz wird außerdem geregelt, dass Ägypter antike Objekte besitzen (und auch vererben) dürfen, die Objekte dem SCA aber gemeldet werden müssen. Durch die Meldung an das SCA soll ein Handel mit diesen Objekten verhindert werden. Die Objekte können jetzt nur noch dem Staat geschenkt werden.

Darüber hinaus vergibt das Gesetz "Patentrechte" zur Herstellung von exakten Repliken an das SCA, die dann mit Zertifikat versehen (und verkauft?) werden sollen.

Das Gesetz hat nach heftigen Debatten, bei denen auch Handgreiflichkeiten drohten, das Parlament passiert.


Geändert: 04.02.2010 um 11:05:00

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Kommentare zu diesem Artikel
Lutz13.02.2010 um 08:23:25
Ein Bericht aus "Al-Ahram Weekly" (4 - 10 February 2010 - Issue No.984) mit einigen Details zum neuen Gesetz :

"No more trafficking : Parliament is about to endorse a comprehensive new antiquities law that will incorporate all the requirements suggested by the Ministry of Culture ..."

Gruß, Lutz.



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