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   Witwe/r und Waisen (3)
  Autor/in  Thema: Witwe/r und Waisen
babs  
Gast

  
Witwe/r und Waisen 
« Datum: 11.04.2007 um 20:03:45 »     

hallo

ich gehe der frage nach, wie sich der tod eines menschen auf dessen angehörige ausgewirkt hat, im bezug auf ihre stellung in gesellschaft, ggü staat etc - dabei interessieren mich aber nur privatpersonen nicht könige...was geschah bsp mit waisenkindern? wie war die stellung der frau nach dem tod ihres mannes? wie wenn der mann seine frau verloren hat? gab es so was wie eine "rente" für hinterbliebene ? was kamen sonst noch für probleme auf sie zu?
vieles ist sicher ähnlich wie heutzutage, aber mich interessiet, ob es diesbezüglich im aÄ ev besonderheiten gab...
gibt es texte z.b. papyri, ostraka die auf diese problematik eingehen? ich denke da vor allem an menschen die in deir el-medineh lebten...
ich bin während meiner suche auf butehamun gestossen,der in DeM lebte - von ihm existiert anscheinend ein ostrakon, dass er seiner verstorbenen frau iakhty (o.ä) gewidmete hat und in dem er seiene trauer ausdrückt.leider habe ich dieses nirgends gefunden - gibt es diesen ev. elektronisch und in deutsch?

vielen dank und viele liebe grüsse
babs
Gast_A.  maennlich
Member



Re: Witwe/r und Waisen 
« Antwort #1, Datum: 11.04.2007 um 22:23:05 »   

Hallo!

Bei besagtem „Brief“ handelt es sich um Ostrakon Louvre 698. Übersetzungen finden sich z.B. bei Cerny und Wente (s. Anhang PDF). Zum weiterhin nicht ganz unproblematischen genealogischen Verhältnis der in den Briefen erwähnten Frauen s. auch K. Jansen-Winkeln, Der Schreiber Butehamun, in: GM 139, 1994, S. 35-40 (insbes. S. 38-39).

Gruß G_A
> Antwort auf Beitrag vom: 11.04.2007 um 20:03:45  Gehe zu Beitrag
Iufaa  maennlich
Moderator



Re: Witwe/r und Waisen 
« Antwort #2, Datum: 12.04.2007 um 13:29:17 »   

Hallo,

im LÄ VI, Sp. 1279 gibt es einen allgemein gehaltenen Artikel zu Witwen und Witwern.
Hier eine Zusammenfassung daraus:
- über den Witwer finden sich relativ wenige Aussagen, seine Stellung dürfte sich durch den Tod der Ehefrau nicht relevant verändert haben;

- die Stellung der Witwe dagegen ist von verschiedenen Bedingungen abhängig; offensichtlich war sie nicht generell erbberechtigt, dies waren primär wohl nur die Kinder und die Geschwister des verstorbenen Mannes, sofern dieser im Testament nichts anderes festgelegt und seine Frau(en) begünstigt hat;

- folglich war die Stellung der Witwe primär davon abhängig, ob sie über eigenes Vermögen verfügte;

- eine Witwe ohne eigenes Vermögen war somit von der Familie abhängig, auch wenn sie ggf. das an ihre Kinder vererbte Vermögen verwaltete; die Wegnahme von Vermögensteilen durch Verwandte des Toten dürften eine typische Situation gewesen sein;

- eine institutionelle "Altersicherung" gab es nicht (das ist wohl in vielen Ländern noch heute der Fall), somit ist eine unvermögende Witwe ohne Hilfe der Familie ein "schutzbedürftiges Wesen", entsprechende Topoi haben dann auch Eingang in die äg. Literatur gefunden ->"Ich hörte die Bitten der Witwe." - "Ich bin einer, der die Witwen schützt." (zitiert nach LÄ, loc. cit.).

Gruss, Iufaa

> Antwort auf Beitrag vom: 11.04.2007 um 22:23:05  Gehe zu Beitrag
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