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Thema: Erbrecht |
Bertl (Gast) Gast
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« Datum: 12.08.2003 um 02:08:55 » |
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Ich habe eine Frage zum "Erbrecht". Da das pharaonische Ägypten ja sehr durch Beamte geregelt wurde, würde mich eines interessieren: Wie war das Erbrecht geregelt? Mit Dank im voraus! Bertl
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Indy75 (Gast) Gast
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« Antwort #1, Datum: 12.08.2003 um 04:54:27 » |
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Hi! Eine wirklich allgemeingültige Antwort auf diese Frage ist kaum möglich, da wir aus dem Alten Ägypten kein kodifiziertes Rechtsdokument besitzen, das z. B. dem babylonischen "Kodex Hammurapi" vergleichbar wäre. Anhand rekonstruierbarer Familienstammbäume sind viele Ägyptologen aber der Auffassung, dass der diesbezügliche Rechtsgrundsatz etwa "wer begräbt, der erbt" gelautet haben muss. Das Wort "Erbe" ist allerdings anders zu verstehen als im modernen Sinne, da Privateigentum zumindest an Grund und Boden zumindest in der klassischen Zeit des Alten Ägypten nicht bestand - ein Zugriff auf die Produktion war also nur mittelbar durch Pfründe, die mit weltlichen oder geistlichen Ämtern einhergingen, möglich. Diese Ämter und Pfründe, obwohl nominell in jeder Generation vom Pharao neu vergeben, waren de facto jedoch häufig durchaus erblich. MfG Indy75
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