Hallo, im LÄ VI, Sp. 1279 gibt es einen allgemein gehaltenen Artikel zu Witwen und Witwern. Hier eine Zusammenfassung daraus: - über den Witwer finden sich relativ wenige Aussagen, seine Stellung dürfte sich durch den Tod der Ehefrau nicht relevant verändert haben; - die Stellung der Witwe dagegen ist von verschiedenen Bedingungen abhängig; offensichtlich war sie nicht generell erbberechtigt, dies waren primär wohl nur die Kinder und die Geschwister des verstorbenen Mannes, sofern dieser im Testament nichts anderes festgelegt und seine Frau(en) begünstigt hat; - folglich war die Stellung der Witwe primär davon abhängig, ob sie über eigenes Vermögen verfügte; - eine Witwe ohne eigenes Vermögen war somit von der Familie abhängig, auch wenn sie ggf. das an ihre Kinder vererbte Vermögen verwaltete; die Wegnahme von Vermögensteilen durch Verwandte des Toten dürften eine typische Situation gewesen sein; - eine institutionelle "Altersicherung" gab es nicht (das ist wohl in vielen Ländern noch heute der Fall), somit ist eine unvermögende Witwe ohne Hilfe der Familie ein "schutzbedürftiges Wesen", entsprechende Topoi haben dann auch Eingang in die äg. Literatur gefunden ->"Ich hörte die Bitten der Witwe." - "Ich bin einer, der die Witwen schützt." (zitiert nach LÄ, loc. cit.). Gruss, Iufaa
> Antwort auf Beitrag vom: 11.04.2007 um 22:23:05
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