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   Jenseitsglaube & Totenkult (224)
   Flüche gegen Grabräuber (16)
  Autor/in  Thema: Flüche gegen Grabräuber
Sahure  
Gast

  
Flüche gegen Grabräuber 
« Datum: 04.01.2005 um 15:27:30 »     

Hallo!
Sind Flüche zum Schutz von Gräbern eher die Ausnahme?
MfG Sahure
Ahhotep  
Gast

  
Re: Flüche gegen Grabräuber 
« Antwort #1, Datum: 04.01.2005 um 17:35:21 »     

Hallo!
Soweit ich informiert bin, gibt es keine Flüche, um Grabräuber abzuschrecken. Es wird in den Medien zwar oft und viel darüber geschrieben, aber es ist nichts daran.

Ahhotep!
> Antwort auf Beitrag vom: 04.01.2005 um 15:27:30  Gehe zu Beitrag
Iufaa  maennlich
Moderator



Re: Flüche gegen Grabräuber 
« Antwort #2, Datum: 04.01.2005 um 17:42:42 »   

Hi Sahure,

die Frage lässt sich angesichts des Erhaltungszustandes des meisten Gräber kaum beantworten.

Man muss sich auch nicht unbedingt was "Aufregendes" unter diesen Flüchen vorstellen, hier z.B. der des Senenmut aus dessen Grab TT71 in Sheik Abd-el-Gourna, ein Fluch des Grabherrn gegen alle, die seinem Grabe Schaden zufügen:

"Was anbetrifft jeden Mann, der meiner Statue Böses zufügen wird,
nicht möge er folgen dem König seiner Zeit;
nicht möge er begraben werden in der westlichen Nekropole;
nicht möge ihm werden Lebenszeit auf Erden."

Das hat ganz offensichtlich kaum jemand abgeschreckt.

Gruss, Iufaa
« Letzte Änderung: 04.01.2005 um 17:43:22 von Iufaa »
> Antwort auf Beitrag vom: 04.01.2005 um 15:27:30  Gehe zu Beitrag
Sahure  
Gast - Themenstarter

  
Re: Flüche gegen Grabräuber 
« Antwort #3, Datum: 04.01.2005 um 18:45:26 »     

Also gibt es des öfteren Flüche oder Warnungen in Gräbern. Und sie sind nicht wie oft behauptet, von der schreibenden Gilde erfunden. Das sie nichts genutzt haben ist klar. So weit ging der Glaube dann doch nicht.
MfG
> Antwort auf Beitrag vom: 04.01.2005 um 17:42:42  Gehe zu Beitrag
Gast_A.  maennlich
Member



Re: Flüche gegen Grabräuber 
« Antwort #4, Datum: 04.01.2005 um 19:08:23 »   

Hallo Sahure,

hier zwei Beispiele eines gängigen Fluch-Typs aus Gräbern des Alten Reiches.

Fluch_1 findet sich publiziert in K. Sethe, Urkunden Bd. I, Leipzig 1933, S. 23 Abschnitt B (Türsturz)

Fluch_2 in derselben Publikation S. 226 Abschnitt 4 (Scheintür).

Vielleicht wollen sich ein paar Freiwillige an eine Übersetzung dieser Beispiele wagen (wer mag kann auch in E. Edel, Altägyptische Grammatik §874 spicken)...

Gruß A.


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> Antwort auf Beitrag vom: 04.01.2005 um 18:45:26  Gehe zu Beitrag
Iufaa  maennlich
Moderator



Re: Flüche gegen Grabräuber 
« Antwort #5, Datum: 05.01.2005 um 10:07:55 »   

Hallo Gast_A,

kannst Du bitte Deinen Beitrag noch etwas anreichern? Ich finde ihn, im Gegensatz zu Deinen sonstigen Beiträgen etwas mager

Nicht alle Gäste, wahrscheinlich die meisten, sind in der Lage, mit Deinen Quellenangaben etwas anzufangen.

Die Frage nach altägyptischen Flüchen ist aus meiner Sicht eine "Anfängerfrage", hier wäre es hilfreich, wenn Du nicht nur mit einem Quellenverweis bestätigst, dass es tatsächlich so etwas wie "Flüche" (ich würde eher Schutzformeln sagen) gab, sondern auch eine (knappe) Inhaltsangabe machen könntest. Die, die es können, können ja mit Deinen Quellnangaben weitergraben, aber ein Anfänger hätte doch gerne etwas zum Inhalt, um seine Vorstellung dazu abzugleichen.

Gruss, Iufaa
> Antwort auf Beitrag vom: 04.01.2005 um 19:08:23  Gehe zu Beitrag
Gast_A.  maennlich
Member



Re: Flüche gegen Grabräuber 
« Antwort #6, Datum: 06.01.2005 um 14:19:10 »   

Hallo Iufaa,

War vielleicht etwas zu lapidar abgehakt. Also ich versuch mich zu bessern:

Das Genre, das wir hier vor uns haben nennt sich „Fluch- und Drohformeln“ manchmal auch „Verwünschung/-fluchung“ (die meist englischsprachige Literatur hierzu nennt das ganze entsprechend „Curses“ und „Threat-Formulars“). Das ist natürlich ein künstlicher moderner Begriff, den schlaue Ägyptologen geprägt haben, um sich anschließend darüber zu streiten, ob man denn nicht eher nur von „Fluch-„ oder nur von „Drohformeln“ oder gar „Verwünschungen“ sprechen sollte (s.u.).
Edel kategorisierte das Ganze unter der Bezeichnung „Anreden an die Besucher (des Grabes)“ und bezog sich damit speziell auf die Drohformeln zum Schutz des Grabes bzw. der Grabausstattung (Edel, 1944, 3f.).
Die Ägypter nannten das ganze schlicht „sHwr“ (was offenbar sowohl das abstrakte Konzept „Verfluchung“ wie auch die tatsächliche Handlung bezeichnen konnte). Daneben gibt es noch einen Begriff Snwt, der wohl mit „verwünschen“ o.ä. wiederzugeben ist und was später anstelle von sHwr verwendet werden konnte. Eine dritte Bezeichnung ‚wAj’ ist in ihrer genauen Bedeutung unklar (vielleicht „Wehe dem,...“?), könnte aber von der Grundbedeutung „fern sein“ abgeleitet sein („Hinfort!“ o.ä.) oder sich auf die Isolation des Bestraften aus dem sozialen/religiösen Umfeld durch den Fluch beziehen. Von früheren Ägyptologen wurde auch ‚Hw-sDb’ gern als „verfluchen“ verstanden (H. Kees, in: ZÄS 63, 1929, 136f.), was aber eher mit konkretem „bestrafen“ wiederzugeben wäre.

Belegt durch (fast) die gesamte Geschichte (also vom Alten Reich bis zur Spätzeit; die frühesten Belege datieren in die 4. Dynastie) lassen sich diese Fluch- und Drohformeln auf eine Grundstruktur reduzieren:

Protasis (=  griechisch „Vorsatz“ = Bedingung) + Apodosis (= griechisch „Nachsatz“ = Folge/Konsequenz)

Dieses Schema ist im Grunde immer beibehalten und nur durch unterschiedliche Inhalte gefüllt worden.


A. Zur Grammatik:

Die Protasis wird mehrheitlich durch eine „ sDm.ty.fy“-Phrase gebildet (das sDm.ty.fy ist ein Partizip des Futurs à la „einer, der tun wird“), Also:

(ir)-zj-(nb) „(was betrifft irgendeinen/einen) Mann“ + sDm.ty.fy XY „der XY tun wird“

Das einleitende „ir“ kann gelegentlich entfallen. Auch die Formulierung des Täters ist nicht fix. Das sDm.ty.fy ist eine typische Form für Voraussagen, die sich auf unsichere oder spekulative zukünftige Aussagen beziehen und daher i.d.R. in medizinischen oder juristischen Texten zu finden. Überhaupt ähneln die Fluch- und Drohformulare sehr stark dem was man Paragraphen oder auch Gesetzessammlung nennen könnte. Wo hier die Grenzen lagen ist unklar. Eventuell wurden ja einige der Drohungen im Falle eines realen Vergehens in die Tat umgesetzt (Verbrennen, Ertränken, damnatio memoriae usw. kennen wir ja durchaus als reale Strafmaßnahmen).

Die Flüche beziehen sich in den allermeisten Fällen auf Situationen, in denen ein Individuum gegenüber Bedrohungen wehrlos war. Dies war natürlich besonders nach dem Tode der Fall und somit ist dies auch der Kontext der meisten Fluchformeln. Die Flüche verlängern in gewisser Weise die reguläre Rechtsprechung über den Tod eines Individuums hinaus, indem sie dafür sorgen sollen, dass ein Vergehen gegen einen Verstorbenen auch die Bestrafung erhält, die ihm im realen Leben gemäß Gesetz zukommen würde.
Es kommt daher sinnvoller Weise auch der umgekehrte Fall vor: also dass Personen in ihren Autobiographien davon berichten nicht gegen das verstoßen zu haben, was in den Flüchen/Drohformeln als Verbrechenskatalog überliefert ist:
„Niemals wurde mir ein Steinblock irgendwelcher (anderen verstorbenen) Leute für dieses mein Grab herbeitgeholt, weil man des Gerichtes im Westen eingedenk war.“
„Niemals habe ich das Eigentum irgendwelcher Leute weggenommen.“
„Niemals sagte ich etwas böses über irgendwelche Leute (vor dem König).“

„Niemals habe ich etwas böses gegen irgendwelche Leute getan.“
„Niemals ließ ich jemanden die nacht verbringen, indem er ärgelich gegen mich war.“

Derartige Phrasen sind unzählig belegt (am besten bei Edel, 1944 S. 31ff. nachlesen).

Der Protasis mit der Formulierung des Vergehens folgt die Apodosis in Gestalt einer optativischen/futurischen Phrase (zB. prospektives sDm=f  oder jw=f r sDm Konstruktion). Diese ist je nach Epoche unterschiedlich gebildet, so dass sich hier keine klaren Regeln aufstellen lassen.

Im Grunde läßt sich das Ganze im Deutschen auch als Konditionalphrase übersetzen. Also als einfacher Bedingungssatz à la „wenn NN etwas tut, dann wird/möge XY mit ihm gemacht werden“ o.ä. Wie E. Edel (Altägyptische Grammatik, §874) betonte, können die einzelnen Satzteile (Protasis - Apodosis) vertauscht sein, um unterschiedliche Betonungen zu erzielen („XY soll geschehen, wenn NN dies und das macht“).
...
> Antwort auf Beitrag vom: 05.01.2005 um 10:07:55  Gehe zu Beitrag
Gast_A.  maennlich
Member



Re: Flüche gegen Grabräuber 
« Antwort #7, Datum: 06.01.2005 um 14:22:44 »   

...
Unsere beiden Beispiele (4. Zeile in Abschn. B von Fluch_1) hießen demnach:

ir.t(y).f(y) x.t ir nw
„Derjenige, der (irgend)eine Sache gegen dieses (das Grab) unternimmt...“

dann kommt die eigentliche Apodosis, die diesmal vorangestellt ist (Zeilen 1-3 in Abschn. B):

Hms ir=f m mw
„Das Krokodil soll/wird gegen ihn im Wasser sein,

HfA ir=f Hr-tA
(und) die Schlange wird gegen ihn auf dem Land sein“


B. Zum Inhalt:

B.1 Das Verbrechen

Die Protasis bezieht sich je nach Kontext der Inschrift auf ganz unterschiedliche Fehlhandlungen. Hier mal ein paar Beispiele:

Zur Beschädigung von Besitz/Eigentum:
„Was (irgend)einen Mann betrifft, der etwas gegen dieses (XY) unternimmt“
„Diejenigen, die böses gegen XY unternehmen“
„Was (irgend)einen Mann betrifft, der Schlechtes gegen dieses (XY) unternimmt“
„Was (irgend)einen Mann betrifft, der Schlechtes gegen meine Kinder unternimmt“
„Was (irgend)einen Mann betrifft, der irgendeinen Steinblock aus diesem Grab herausreißen wird/sollte“


Zumeist ist das Grab, die Stele oder die Scheintür mit XY gemeint. Eine sehr nette Variante findet sich bei Anchtifi aus Mo’alla, der droht:

„Was irgendeinen Befehlsgeber betrifft, der Mo’alla regiert und der eine böse und/oder schlechte Sache gegen diesen Sarg unternehmen wird“

Das Sakrileg („etwas Schlechtes unternehmen“) wird hierbei i.d.R. durch die Phrase wdj-nkn ausgedrückt, wie wir es auch bei Senmut finden, der jedem droht, der ein solches wdj-nkn gegen sein Kultbild vollziehen sollte (Urk. IV, 401.16).

Auch vor Aushackungen oder Textveränderungen  - besonders des Namens - wird gewarnt:

„Was (irgend)einen (Mann) betrifft, der dieses (XY meist Kultbild) beschädigt“
„Was (irgend)einen (Mann) betrifft, der dieses Geschriebene auswischen wird“
„Was (irgend)einen (Mann) betrifft, der meinen Namen aushacken wird“
„Was (irgend)einen (Mann) betrifft, der meinen Namen entfernen wird, um seinen Namen einzusetzen“


Ebenso wird Diebstahl wird verflucht:

„Was (irgend)einen Mann betrifft, der dieses XY von (mir/meinem Grab) nehmen wird“
„Was (irgend)einen Mann betrifft, der Besitz von mir stehlen wird“
„Was (irgend)einen Mann betrifft, der mein Kultbild stehlen wird“


Auch das Ver-/Behindern des Totenopfers wird gefürchtet:

„Der, der mein Totenopfer behindern wird“
„Derjenige, der (meine) Opferrationen verringern wird“


Interessant ist auch die Angst davor, dass die Grabstele bewegt bzw. fortgenommen werden könnte. Diese Phrase findet sich auch auf Stelen, die rein realweltliche/proklamatorische Inhalte aufweisen, also keinen Bezug zu einem Grab haben:

„Was (irgend)einen betrifft, der diese Stele entfernen/bewegen wird“

Weitere Flüche beziehen sich auf Ränke und Verschwörungen gegen Pläne/Befehle von Vorgesetzten. Auch einfaches Zuwiderhandeln wird verdammt. Ebenso werden diejenigen verflucht, die ein Verbrechen nicht verhindert oder gemeldet haben.

Eine weitere gängige Formel in Gräbern bezieht sich auf die Unreinheit des Eintretenden:

„Was irgendeinen betrifft, der in dieses (Grab) eintreten wird in Unreinheit (abw)“

bzw. auf spezielle Speiseverbote (vermutlich nur während des Totendienstes bestehend):

„Was jeden Mann betrifft, der in dieses Grab der Nekropole tritt in Unreinheit, nachdem er diese Dinge gegessen hat, die verboten sind.“

...
> Antwort auf Beitrag vom: 06.01.2005 um 14:19:10  Gehe zu Beitrag
Gast_A.  maennlich
Member



Re: Flüche gegen Grabräuber 
« Antwort #8, Datum: 06.01.2005 um 14:26:14 »   

...

B.2 Die Konsequenz

Die Verfluchungsphrase (Apodosis) ist ebenso reichhaltig wie die Protasis. Die Konsequenz der schlimmen Dinge, die ein Ägypter tun konnte sind wortreich und fantasievoll formuliert. Hier nur ein paar Auszüge:

Der Bösewicht wird zum Feind der Götter:
„...die Götter und Göttinnen und die Herren meines Hauses werden/mögen gegen ihn sein/kämpfen.“
Anstelle so allgemeiner Götternennungen werden häufig auch einzelne Götter angesprochen:
„...Amun/Ptah/Thot werden/mögen gegen ihn sein/kämpfen (oder: „sein Gegner sein“).“


Auch das Richten durch eine Gottheit erscheint als Strafe:
„...es ist seitens eines Gottes, dass er angeklagt/gerichtet wird/werden möge.“

Natürlich wird auch grobe Gewalt angedroht:
„... (Ich) werde sein Genick packen wie das eines Vogels“

Im Nacken hat der Übeltäter dann auch diverse Götter:
„...Osiris/Horus/Amun-Re/Mut/Chons/Sachmet wird hinter ihm sein / wird ihn verfolgen / und seine Familie.“

oder:
„...er wird bestimmt sein für das Gefängnis der Hathor / der Unterwelt.“
„...sein lokaler Gott wird/möge ihn verabscheuen.“
„...seine Familie wird/möge ihn verabscheuen.“
„...seine eigenen Stadtbewohner werden/mögen ihn verabscheuen.“
„...er wird/möge sein unter den Verdammten.“
„...er wird/möge sein verhasst bei Re.“
„...er wird/möge sein ein Feind der Verklärten.“
„...sie werden/mögen unter den Zorn des Thot  fallen.“
„...sofort wird/möge Gott seinen Tod verursachen.“
„...so ist er es, der sicherlich sterben möge/wird.“
„...Gott möge ihn dafür bezahlen indem er sein Abbild auf Erden zerstört.“
„...so möge seine Lebenszeit nicht auf der Erde sein.“
„...seine lebenszeit möge nicht existent sein.“
„...Amun wird/möge seine Lebenszeit auf der Erde abschneiden.“
„...seine Jahre werden/mögen verkürzt sein.“
„...er wird/möge hungern, dürsten, schwach werden und erkranken.“
„...er wird/möge sterben vor Hunger und Durst.“
„...er wird/möge sein in der Gewalt des Amun/Mut/Chons/Neith.“
„...so wird/möge die Flamme seine Glieder verzehren.“
„...er wird/möge gehören zu der wilden Flamme des Osiris.“
„...er wird/möge sein beim Brennen mit den Verdammten.“
„...ihre Flamme wird/möge ihn verfolgen.“
„...sie werden/mögen gehören den Messern der Richter, die im Gericht sind.“
„...sein Kopf wird/möge abgeschlagen werden. dass man nach ihm in seinem Grab suche.“
„...sie werden/mögen dem Messer des Herrn des Beiden Länder gehören.“
„...er wird/möge dem Messer des Königs/der Bastet gehören.“
„...sie wird/möge ihr Horn in ihn rammen.“
„...ein Esel wird/möge ihn und seine Frau attackieren.“
„...ein Esel wird/möge seine Concubine angreifen.“
„...eine Person wird/möge nicht in seinem Haushalt existieren.“
„...sein Haushalt wird/möge nicht existieren.“
„...sein Name wird/möge nicht genannt werden unter den Verklärten.“
„...sein Name wird/möge nicht sein unter seinen Kindern.“
„...sein Name wird/möge nicht existieren auf der Erde.“
„...man wird/möge ausspucken seinen Namen wie es bei einem Feind getan wird.“

Sehr interessant finde ich auch die Konsequenzen in Bezug auf religiöse Feste und Kulthandlungen:
„...er wird/möge nicht Amun dienen in irgendeinem seiner Feste.“
„...sein Gott wird/möge nicht akzeptieren seine Brot-Opfer.“
„...keines seiner Opfer wird/möge angenommen werden.“
„...es wird/möge keine Lieferung des Totenopfers für ihn an irgendeinem Wag-Fest oder irgendeinem anderen Fest der Nekropole geben.
„...er wird/möge nicht Wasser in der Nekropole erhalten.“
„...er wird/möge nicht den Status eines Maaty erhalten.“
„...er wird keinen Weihrauch riechen noch Wasserspenden empfangen.“


ganz schlimm natürlich:
„...sein Ba wird/möge für immer zerstört werden.“
„...Osiris wird ihn verfolgen um seinen Ba zu zerstören um so seinem Körper nicht zu gestatten in der Nekropole zu weilen.“
„...sie werden/mögen gefangen sein im Meer und es wird/möge ihre Leichname bedecken.“
„...er wird/möge nicht im Westen bestattet werden.“
„...er wird/möge nicht in der Nekropole bestatten werden.“
„...er wird/möge in der verzehrenden Flamme begraben werden.“


Auch die Familie des Täters muss den Fluch fürchten:
„sein Sohn wird/möge vergehen.“
„es werden/mögen nicht sein Sohn oder seine Tochter sein, die ihm Wasser geben.“
„sein Sohn und/oder seine Tochter werden/mögen nicht auf der Erde existieren.“


etwas geschmackloser geht es auch:
„...einer wird/möge seine Frau in seiner Anwesenheit mißbrauchen.“
„...seine Frau wird/möge angreifen sein Kind.“


Auch die Ägypter waren scharf aufs Erben. Daher heißt es auch gelegentlich:
„...sein Erbe soll nicht erhalten seinen Erbanteil.“
„...seine Erben werden/mögen nicht existieren.“
„...sein Sohn wird/möge ihm nicht nachfolgen.“
„...sein Sohn wird/möge nicht ernannt werden an seiner Stelle.“


...
> Antwort auf Beitrag vom: 06.01.2005 um 14:22:44  Gehe zu Beitrag
Gast_A.  maennlich
Member



Re: Flüche gegen Grabräuber 
« Antwort #9, Datum: 06.01.2005 um 14:28:06 »   

...

C. Litratur:

Gute Bücher gibt es nicht allzuviel zu dem Thema. In erster Linie ist das wirklich umfassender Werk von Scott Morschauser (Threat-Formulae in Ancient Egypt, Baltimore1991) zu nennen, das eine weitgehend vollständige Beleg-Auflistung enthält. Ansonsten gibt es ein paar Artikel hierzu, die aber nur am Rande auf Drohformeln eingehen (s. in Aigyptos unter „Drohformel“ oder im LÄ die Beiträge von W. Helck „Fluch“, W. Guglielmi Spalte  „Drohformel“ und Spalte 977ff. von G. Vittmann „Verfluchung“).
Die Unterscheidung von „Fluch“ und „Drohformel“ ist hier nicht immer ganz glücklich und eindeutig. Gemäß den Beiträgen im LÄ (s.u.) und der etymologischen Grundbedeutung von „curse“ (Fluch) muß bei einem Fluch der Ausführende eine „transzendente (höhere) Macht“ sein (vgl. Morschauser, op.cit., S. XIII). Bei einer Drohformel kann der Ausführende jegliche Person sein, auch der Sprecher selbst. Im Gegensatz dazu möchte nun S. Morschauser allein den Terminus „Threat-Formulae“ gelten lassen – ungeachtet des Charakters der ausführenden Person/Macht. Hier widerspricht Katarina Nordh (Aspects of Ancient Egyptian Curses and Blessings, Uppsala 1996), die einen Spagath zwischen LÄ und Morschauser versucht: sie nennt das ganze nicht mehr entweder „threat-formulae“ oder „curse“, sondern „curse-formulae“! Klasse Einfall! Besonders da sie einem auch noch gestattet das ganze abzukürzen: „curse“. Darunter wäre dann aber nicht mehr der „curse“ des LÄ zu verstehen, sonder ein Begriff der sowohl „curse“ wie „threat“ in sich vereint. Alles klar? Damit kann man doch arbeiten...

Sonstige Literatur (nach LÄ):
E. Edel, Untersuchungen zur Phraseologie der ägyptischen Inschriften des Alten Reiches, in: MDAIK 13 (1944), S. 3-30 (in vielerlei Hinsicht wohl der beste Beitrag zu dem Thema. Edel nimmt kaum inhaltliche Klassifikationen vor, sondern behandelt v.a. Syntax und Grammatik).
E. Edel, Die Inschriften am Eingang des Grabes des „Tef-Ib“, AKM 39,1, 1970
H. Scottas, La Préservation de la propriété funéraire, Paris 1913.
Schenkel, Herakleopolis, Theben, S. 50f.
> Antwort auf Beitrag vom: 06.01.2005 um 14:26:14  Gehe zu Beitrag
Iufaa  maennlich
Moderator



Re: Flüche gegen Grabräuber 
« Antwort #10, Datum: 06.01.2005 um 14:36:30 »   

Hallo Gast A,

das nenn´ich eine deutliche Verbesserung, von lapidar zum Overkill.  

Aber danke für die erschöpfende Auskunft und vor allem für den Zeitaufwand. In jedem Falle sind damit wohl alle Hoffungen auf einen besonderen "okkultischen" Inhalt, wie er gerne in diversen Kreisen gesucht wird, erledigt.

*Knuddel* Iufaa
« Letzte Änderung: 06.01.2005 um 14:42:08 von Iufaa »
> Antwort auf Beitrag vom: 06.01.2005 um 14:28:06  Gehe zu Beitrag
Gast_A.  maennlich
Member



Re: Flüche gegen Grabräuber 
« Antwort #11, Datum: 06.01.2005 um 15:00:29 »   

Hallo Iufaa,

Zitat:
In jedem Falle sind damit wohl alle Hoffungen auf einen besonderen "okkultischen" Inhalt, wie er gerne in diversen Kreisen gesucht wird, erledigt.


wieso? Vielleicht findet sich in der Nekropole bei der Krähenmauer demnächst ja ein Text, in dem alle Störenfriede mit Durchfall, Mücken und ägyptischen Guides bestraft werden... ist immer nur eine Frage der erhaltenen Quellen (notfalls bastel ich Dir eine )

Gruß A.
> Antwort auf Beitrag vom: 06.01.2005 um 14:36:30  Gehe zu Beitrag
Astrodoc  maennlich
Member



Re: Flüche gegen Grabräuber 
« Antwort #12, Datum: 17.02.2005 um 19:39:36 »   

Hallo!

Nur noch ein kleiner Bildernachtrag zum Fluch 1 bzw. zur Quelle 1, da ich das Bild auch auf meiner Homepage verwende:


Türsturz aus dem Grab des Meni (Altes Reich, 6. Dyn., um 2200 v.u.Z., SMÄK München, Gl. 24a




Türsturz im unteren Bildteil:

smsw-pr  Mnj  jDd=f
"Der Älteste des Hauses, Meni, er sagt:"

msH  jr=f  m  mw
"Das Krokodil gegen den im Wasser,"

HfAw  jr=f  Hr  tA
"die Schlange gegen den auf dem Land,"

jr.t(j)=f(j)  (j)xt  jr nw
"der etwas tun wird gegen dies (Grab)."

n  sp  jr(.n=j)  (j)xt  jr=f
"Niemals tat ich etwas gegen ihn."

jn  nTr  wDa=f
"Es ist Gott, der ihn richtet."


Schöne Grüße
Astrodoc
> Antwort auf Beitrag vom: 07.01.2005 um 10:34:18  Gehe zu Beitrag
Udjad  
Gast

  
Re: Flüche gegen Grabräuber 
« Antwort #13, Datum: 18.02.2005 um 19:37:16 »     

Hallo hier ist Udjad ,
meiner Meihnung nach waren die Flüche zur Abschreckung da ,aber was erklärt den plözlichen Tod von Howard Carter ?
Meine Theorie spricht für ,sterk giftige Gase die sich Jahrtausende ,in der Luftabgeschlossenen Kammer,gehalten haben. Sie stammen vermute ich mal von den Räucherwerken der Priester ( wahrscheinlich wurden giftige Pflanzen verwendet)zB.bei den letzten Ritual direkt in der Grabkammer ,den Mund Öffnungs Ritual.
Das ist meine Theorie ,wenn Sie bemerkungen oder andere These haben ,bitte ich Sie ,mir bescheid zusagen
Mit freundlichen Gruß
Udjad
> Antwort auf Beitrag vom: 04.01.2005 um 17:35:21  Gehe zu Beitrag
Tawabet  weiblich
Member



Re: Flüche gegen Grabräuber 
« Antwort #14, Datum: 18.02.2005 um 19:48:53 »   

Lieber Udjad,


hier geht es nicht um den Mediengag "Fluch des Pharaos", und Howard Carter ist auch nicht plötzlich an Gasen getorben (wenn das Räuberbraut liest, kriegt sie nen Schreikrampf ), sondern um Fluchformeln, die die Ägypter tatsächlich in ihren Gräbern angebracht hatten.

Diese sind quasi Instantmagie, die dann wirksdam wird, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Daher werden sie als "wenn...dann"-Sätze formuliert. Vgl. dazu den ausführlichen Beitrag von Gast A. weiter oben.

Grüße,

Tawabet
> Antwort auf Beitrag vom: 18.02.2005 um 19:37:16  Gehe zu Beitrag
Seiten: 1 2 »           

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