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   Jenseitsglaube & Totenkult (224)
   Bestattungen (6)
  Autor/in  Thema: Bestattungen
Birgit  
Gast

  
Bestattungen 
« Datum: 09.02.2009 um 13:02:39 »     

Was sagt man im Deutschen für das Phänomen, das im Englischen als "intrusive burial" bezeichnet wird? Gemeint ist die Praxis, in Gräbern z.B. aus dem AR in viel späterer Zeit Verstorbene zu bestatten (vermutlich ohne Rücksicht auf die Mumie des ursprünglichen Grabherrn).

Vielen Dank im Voraus!
Birgit
Birgit  
Gast - Themenstarter

  
Re: Bestattungen 
« Antwort #1, Datum: 09.02.2009 um 13:11:12 »     

Äh, um mir selbst (teilweise) zu antworten: Der Begriff, den ich im Hinterkopf hatte und zunächst nicht fand, lautet "Sekundärbestattung". Ist doch seltsam, dass man nur zu fragen braucht, damit einem etwas wieder einfällt!

Zufrieden bin ich damit allerdings noch nicht. Ist das die einzige deutsche Bezeichnung (außer vielleicht noch "Nebenbestattung"), oder gibt es noch etwas anderes, das die Vorstellung des "intrusive" spiegelt?

Birgit
> Antwort auf Beitrag vom: 09.02.2009 um 13:02:39  Gehe zu Beitrag
Tahemet  weiblich
Member



Re: Bestattungen 
« Antwort #2, Datum: 09.02.2009 um 14:29:02 »   

Nachbestattung?
> Antwort auf Beitrag vom: 09.02.2009 um 13:11:12  Gehe zu Beitrag
Birgit  
Gast - Themenstarter

  
Re: Bestattungen 
« Antwort #3, Datum: 09.02.2009 um 14:51:22 »     

Klingt auch gut, danke!

Birgit
> Antwort auf Beitrag vom: 09.02.2009 um 14:29:02  Gehe zu Beitrag
Geistsucher  maennlich
Member



Re: Bestattungen 
« Antwort #4, Datum: 09.02.2009 um 18:52:58 »   

Hallo, ich denke "Sekundärbestattung" meint Umbettung.
Vielleicht sagt man "Zweitbestattung" ?

Viele Grüße
Geistsucher
> Antwort auf Beitrag vom: 09.02.2009 um 14:51:22  Gehe zu Beitrag
manetho  maennlich
Member



Re: Bestattungen 
« Antwort #5, Datum: 23.10.2009 um 18:35:59 »   

Nein, Sekundärbestattung ist nicht die Umbettung, sondern eine Nachbestattung.
Möglich wäre noch Nachbelegung,
in Betracht käme noch Usurpation, allerding ist dies nun wirklich nicht deutsch (vom lateinischen ursurpare = durch Gebrauch an sich reissen).
Bei Grabstätten kommt dies in Betracht, allerdings nur, wenn die Nachbelegung durch jemand ohne Zugangsrecht erfolgt, also i.d.R. nicht zum Familienverband gehörigen.
Nachbelegungen müssen aber andererseits nicht zwingend etwas mit dem "Grabraub" ( und der Beseitigung der sterblichen Übereste des ursprünglichen Grabeigentümers)zu tun haben.
> Antwort auf Beitrag vom: 09.02.2009 um 18:52:58  Gehe zu Beitrag
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