Hi, da hat nTer mer das Problem anschaulich beschrieben und führt es dabei auf das Ursprungsthema, das Jenseitsgericht, zurück. Wie das LÄ schreibt (Armut, Bd 1, Sp 448), ist der Totenglaube der Ä., der in einer reichen Grabausstattung Vorteile für das Leben nach dem Tod sieht, für die Armen natürlich trostlos. Dem gegenüber steht die Vorstellung vom gerechten Totengericht, daß nicht materielle Güter, sondern Taten wägt ("Vor dem Tode rettet Reichtum nicht, der Todesbote nimmt keine Bestechung an", Petosiris, Inschr. 127, 3ff, zitiert nach LÄ). Das Gericht läßt sich nicht durch Reichtum, sondern allenfalls durch Magie beeinflussen, d.h. der Arme wird so beurteilt wie der König (der natürlich über größere magische Resourcen verfügt; Anm. Iufaa). Schließlich läßt sich die Vorstellung nachweisen, daß eine schweres Lebenslos im Diesseits (das betrifft vor allem die Armen), ebenso wie ein kurzes Leben von den Jenseitsrichtern als Milderungsgrund gewertet wird (unsere Vorstellung von der schweren Kindheit sind da nicht weit weg), um auf diese Weise der Gerechtigkeit näher zu kommen (hier verweist das LÄ auf Brunner, Saeculum 12, 1961, 319-344). Ansonsten ist über A.-Begräbnisse im LÄ nichts zu finden, das gilt auch für Armut und Arme selbst. Ganz offensichtlich - und auch nachvollziehbar - gibt es wohl nur Kommentare der schreibkundigen höheren Schichten dazu. Die allerdings, so das LÄ, betrachteten Arme wohl nicht als "darstellungswürdig". Kommentare kommen wohl nur im Zusammenhang mit "Lehren" vor (z.B. der hier schon zitierte pInsinger 17,2; 12,20) oder im Zusammenhang mit politischen Ereignissen, d.h. Taten von Machthabern zu Verbesserung der Lage der A, u.Ä.. Iufaa
> Antwort auf Beitrag vom: 03.07.2003 um 12:22:02
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