Liebe Teti-Sheri, ein Startpunkt für solche Fragen ist immer Porter-Moss! Der Hathor-Tempel wird in PM II, 401-407 behandelt mit zahlreichen älteren Literaturangaben (siehe Anhang). Das Totengericht ist speziell auf S. 405-406 behandelt. Die Abbildung stammt aus LD IV, 16, die Photographie aus: Eberhard Otto, Osiris und Amun - Kult und Heilige Stätten, München, 1966, Tafel 8. Zu Deiner speziellen Frage äußert sich Christine Seeber, Untersuchungen zur Darstellung des Totengerichts im Alten Ägypten, München / Berlin, 1976, S. 29: Zitat:
Eine weitere Ausnahme bildet die Totengerichtsdarstellung im TEMPEL von Deir el Medine, der von den Ptolemäern an der Stelle eines Hathorheiligtums vom Beginn der 18. Dyn. errichtet wurde und den drei Göttern, Amun, Hathor, Herrin des Westens, und Maat, der Schutzgöttin von Deir el Medine, geweiht ist. Die in Tempeln sonst gänzlich unübliche Totengerichtsdarstellung dient hier aber nicht dem magischen Schutz des Verstorbenen, der in dieser Szene anonym geblieben ist, sondern hängt vermutlich mit dem Kult zusammen, den die Göttin Maat als Herrin der im Gericht waltenden Gerechtigkeit in Deir el Medine genoß." |
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Viele Grüße, Michael Tilgner
> Antwort auf Beitrag vom: 23.06.2007 um 10:46:39
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