Ähnlich wie Funde (antiker) griechischer Münzen in Thailand, Indien oder China lassen Funde ägyptischer Produkte weder innerhalb noch ausserhalb des mediterranen Raumes zwangsläufig auf eine Handelsbeziehung schliessen. Handelsbeziehungen liegen bilaterale Verträge zu Grunde, welche im Regelfall die Einfuhr- und/oder Transitbedingungen festlegen, also Zölle, Stapelpflicht, Hafennutzung usw. Verkäufe von Einzelfahrern stellen keine Handelsbeziehung dar. Die Kompositbögen des Neuen Reiches waren zwar aus Holz und Horn zusammengesetzt und neben Tiersehnen häufig mit Birkenbast (Gerbsäure!) umwickelt, doch Birkenholz konnte bislang nicht festgestellt werden. Nachgewiesen sind Lagen aus Akazien-, Eichen-, Eschen-, Steinbuchen-, Ulmen- und Zedernholz, was das Birkenholz nicht ausschliessen muss, da einige Hölzer noch nicht identifiziert sind. Quellen: Paul G. Bahn, Tombs, Graves & Mummies Wolfgang Helck / Eberhard Otto Lexikon der Ägyptologie Herbert Kühn Die Entfaltung der Menschheit Guy Rachet Lexikon des alten Ägypten Brenda Williams Ancient Egyptian War and Weapons Walther Wolf Die Bewaffnung des altägyptischen Heeres Zitat:
...weil es damals auf den Meeren auch noch Seeräuber gab... |
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Waren die wirklich so gefährlich? Ich habe darüber nur die ausführlichen Berichte von Uderzo und Goscinny gelesen.
> Antwort auf Beitrag vom: 08.09.2005 um 13:55:29
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