Hallo, der Zweck der Opferung besteht in der materiellen Versorgung des Kultempfängers (Gott, verstorbener König, tote Beamte). Die Opferstiftung ist die rechtliche Festlegung, wer was wann zur Opferung liefern muss. Der Hinweis auf die Stiftungen des Snofru besagt, dass seit Snofru nachgewiesen ist, das bestimmte Güter für die Versorgung des toten Königs mit Opfergaben, also für dessen Totenkult, abgestellt sind (nach LÄ, IV, Sp. 590). Gruss, Iufaa
> Antwort auf Beitrag vom: 07.02.2007 um 14:31:39
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