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Verlauf:
Duau-neheh (Herold, 18. Dyn, TT 125)
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  Domäne
Meist landwirtschaftliche Einheiten unterschiedlicher Größe.
Solche Domänen oder Güter wurden in der Regel aus staatlicher Initiative heraus gebildet und von Beamten verwaltet. Sie konnten zum Besitz des Königs oder verschiedener staatlicher Institutionen gehören oder an einen Tempel überwiesen werden oder an einen Beamten, der daraus seine Einkünfte bezog, allerdings dafür auch Steuern an den Staat entrichten musste. Für den königlichen und privaten Totenkult wurden Lieferungen aus besonders dafür bestimmten Domänen festgesetzt.
     


Quelle:
Schulz, R., Seidel, M., Ägypten. Die Welt der Pharaonen. Köln 1997

Eingestellt durch: manetho (11.09.2003)
Bearbeitet durch:  naunakhte (21.04.2005)
Unterstrichene Lexikon-Links wurden automatisch generiert.


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