ist bereits seit der frühen 18. Dynastie (ev. seit der späten 17. Dyn.) bekannt. In dieser Zeit trug die Hauptfrau des Königs und eine ihrer Töchter (Erbtochter) den Titel. Sie sind (sollen sein) die Träger der Legitimation für den kommenden König. Diese Definition läßt sich nur selten wirklich belegen. Man sollte sie mit einer gewissen Skepsis im Hinterkopf behalten. Sodass man dann auch folgerichtig konstatieren muß: diese Form verschwindet im Laufe der 18. Dynastie wieder.
Mit der 19. Dynastie werden auch Königinnen ohne königliche Abstammung zu Gottesgemahlinnen. Im Gegensatz zur 18. Dynastie vererben sie den Titel auch nicht an ihre Töchter weiter. Das Amt unterliegt also einem Wandel.
Mit der Eroberung Ägyptens durch die Äthiopier entsteht eine neue Form des Amtes der Gottesgemahlin des Amun. Pianchi I. veranlaßt die Adoption seiner Schwester Amenirdis I. durch die amtierende Gottesgemahlin Schepenupet I.. In deren Folge werden die weiteren Gottesgemahlinnen immer durch ihre Vorgängerin adoptiert. Keine dieser Gottesgemahlinnen heiratet einen König, wie dies aus der frühen 18. Dynastie bekannt ist. Sie bleiben vielmehr unverheiratet. Diese Gottesgemahlinnen sind nicht mehr Träger einer Legitimation für den künftigen König. Sie sind Königinnen und Machtträgerinnen in einem zwar begrenzten aber wichtigen Gebiet. Mit eigenen Domänen ausgestattet besitzen sie eine enorme Macht im thebanischen Raum. Mit dem Erlöschen des Amtes des Hohepriesters des Amun sind sie die höchste religiöse Kapazität. Sie regieren faktisch den thebanischen Gau.
Während die Gottesgemahlinnen zuerst mit Amtsbeginn einen zweiten (Amts-)namen annahmen, den sogenannten Mutnamen, wird es später eine vollständige königliche Titulatur. Man betrachtet sie als Königinnen und sie führen auch deren Titel (mit Ausnahme des Titels der Hm.t-nswt), es kommt ein weiteres Epitheta hinzu "Herrscherin über alles, was von der Sonne umkreist wird".
Die Gottesgemahlin läßt sich als König darstellen, sie läßt sich Majestät nennen. Das Königtum wird von ihr in einigen Gebieten ausgeübt. Sie zelebriert die königlichen Kulthandlungen, wirkt bei Tempelgründungen mit. Zeitweise wird die Jahreszählung nach den Amtsjahren der Gottesgemahlinnen gezählt. Unter ihren Beamten finden sich Richter, so dass man annehmen darf das sie auch für die weltliche Rechtssprechung zuständig war. Sie trägt den Titel des HAtj-a= Gaufürst.
Im Gegensatz zu früheren Trägerinnen des Titels, die die Gemahlinnen des Königs waren, wurden sie nicht im Tal der Königinnen beigesetzt. Mit der von ihnen ausgeübten Macht wird ein neuer Begräbnisplatz nötig, sind sie doch nicht mehr mit den früheren Gottesgemahlinnen gleichzusetzen. Ihre Machtfülle ist nicht mit denen früherer Gottesgemahlinnen und Gemahlinnen früherer Könige vergleichbar. Eine Bestattung im Tal er Königinnen würde ihnen somit auch nicht gerecht. Zudem wird das Tal der Könige seid Ramses XI. nicht mehr belegt. Die Bestattungen späterer Könige findet in den Höfen von Tempeln (z.Bsp. Sais) statt. Die Grabkapellen der Gottesgemahlinnen in Medinet Habu setzen den in der 21. Dynastie begonnen Trend der königlichen Bestattungen innerhalb eines Tempelbezirkes fort. Die Gottesgemahlinnen erhielten einen Begräbnisort innerhalb ihres Machtgebietes – Medinet Habu.
Liste der Gottesgemahlinnen:
Vor der 18. Dynastie sollen laut LÄ (Bd. II, 802) zwei Frauen den Titel einer Gottesgemahlin getragen haben: Imertnebes: Jj-mrt-nb.s, belegt durch eine Statue aus Holz (D127 aus Holz; Herkunft unbekannt, heute in Leiden, die nach Porter&Moss VIII.1 möglicherweise aus dem Theben des MR -12. Dynastie ? - stammt) werden die Titel "Gotteshand des Amun" und "Gottesweib des Amun" zugeordnet.
Neferu (= Nofru) soll ebenfalls den Titel einer Gottesgemahlin getragen haben (nach Newberry, 1901). Für die Dynastien 11 bis 14 listet Troy (1986) mehrere Trägerinnen des Namens Neferu (I. - VI.) auf, von denen allerdings nach ihren Angaben keine den Titel einer "Gottesgemahlin" führte.
Zur Frage der Gottesgemahlinnen vor der 18. Dynastie hatten wir bereits eine Diskussion im Forum. Danach lässt sich weder Amt noch Titel für die oben genannten Damen sicher nachweisen.
18. Dynastie Ahhotep I. : Gemahlin von Seqenenre Tao II. und Mutter von Ahmose. Nach Troy taucht der Titel Gottesgemahlin bei A. 3mal auf: einer "zeitgenössischen" Stele eines Mannes aus Edfu (Cairo 34009; Urk. IV, 29ff), der drei Königinnen in der Zeit von Ahmose bis Thutmosis I. gedient hatte, einer Libationsszene im Grabe des Amenemopet (TT A18, ramessidisch); und 4 Särgen aus der Priester-Cachette in DeB (Bab el-Gasûs; Cairo 6137-8, Cairo 6156-7) mit Bezug zum Kult der Ahhotep.
Ahmose-Nefertari: Tochter von Seqenenre Tao II. und Schwester-Gemahlin von Ahmose. Einige Ägyptologen nehmen an, dass Ahhotep I. den Titel einer "Gottesgemahlin des Amun" posthum erhalten hat, wenn das zutrifft, dann wäre Ahmose-Nefertari die erste Gottesgemahlin des Amun gewesen.
Sat-Kamose: wahrscheinlich eine Tochter von Kamose, wurde vermutlich erst posthum zur Gottesgemahlin erhoben.
Merytamun: Tochter von Ahmose und Schwester-Gemahlin von Amenhotep I..
(Ahmose-)Sitamun: Tochter von Ahmose (und ev. als Kolossalstatue vor dem 8. Pylon in Karnak dargestellt).
Hatschepsut: Tochter von Tuthmosis I. und Königin Ahmose.
Neferure: Tochter von Tuthmosis II. und Hatschepsut. Möglicherweise Gemahlin von Tuthmosis III..
Isis: Mutter von Tuthmosis III.. Wurde erst posthum in den Rang einer Gottesgemahlin erhoben.
Sitiah: frühe Gemahlin von Tuthmosis III..
Merytre-Hatschepsut: Gemahlin von Tuthmosis III.. Sie war die Tochter einer Gottesanbeterin namens Huy.
Merytamun: Tochter von Tuthmosis III. und Merytre-Hatschepsut.
Tiaa: Gemahlin von Amenhotep II. und Mutter von Tuthmosis IV.. Aus ihrer Zeit als Gottesgemahlin ist noch belegt: Hety, Haushofmeister der Gottesgemahlin des Amun, Schreiber, and Rinderzähler der Gottesgemahlin des Amun. Sohn von Nebnufer und Men. Sein Vater war ebenfalls "Rinderzähler der Gottesgemahlin des Amun". Hety war verheiratet mit einer Dame namens Nefertary. Hety wurde in TT 151 bestattet.
Unter Amenhotep III. gab es nach den Darstellungen im Luxor-Tempel noch eine Gottesgemahlin des Amun, die den König bei rituellen Handlungen begleitet, der Name ist jedoch nicht bekannt.
Sitre: Gemahlin von Ramses I., Mutter von Sethos I.
(Mut-)Tuy: Gemahlin von Sethos I. und Mutter von Ramses II.
? Nefertari-Merymut: Gemahlin von Ramses II. Nefertari könnte de facto Gottesgemahlin gewesen sein. Diese Hypothese beruht auf den Epitheta in ihrem Grab, auf Skarabäen, auf dem Fragment einer Statue aus Dendara (PM V, 115), ihren Insignien, und der Bestimmung des königliches Paares als Inkarnation des göttlichen Paares Amun(-Ra) und Mut(-Hathor) auf Erden.
? Merytamun: Tochter-Gemahlin von Ramses II. Sie war die Tochter von Nefertari-Merymut. Merytamun war die "Oberste im Harem von Amun-Ra". Es ist jedoch nicht gesichert, dass sie den Rang einer Gottesgemahlin innehatte.
Maatkare (Geburtsnamen: Mutemhat): Tochter von Pinudjem I. und Henuttawy Q.
Henuttawy: Tochter von Isetemkheb IV. und Pinudjem II..
Karomama Merytmut (Geburtsnamen: Sitamun Mutemhat): möglicherweise eine Tochter von Osorkon II..
Tashakheper: Tochter von Osorkon II.. Könnte die Gottesgemahlin gewesen sein, die während der Herrschaft von Takelot III. erwähnt wird.
Schepenupet I. (Geburtsnamen: Khnemet-ib-amun): Tochter von Osorkon III. und Karoatjet. Diente als Gottesgemahlin des Amun seit Beginn der Herrschaft ihres Vaters. Adoptierte Amenirdis I..
Amenirdis I. (Geburtsnamen: Khaneferumut): Tochter von Kashta. Gottesgemahlin während der Regierungszeit von Schabaka und Schabataka. aus dieser Zeit stammt: Harwa, Oberster Haushofmeister der Gottesgemahlin Amenirdis I.; TT 37 - Saitische Zeit, 25. Dyn.; Eltern: Pedemut (Schreiber)und Estaweret.
Schepenupet II. (Geburtsnamen: Henut-neferumut-iryetre): Tochter von Piye. Gottesgemahlin unter Taharqa bis in Jahr 9 von Psammetich I..
Amenirdis II.: Tochter von Taharqa. Adoptiert von Schepenupet II.. Könnte nach dem Tode von Schepenupet II. das Amt an Nitokris weitergegeben haben.
Nitokris I Schepenupet III. (Geburtsnamen Nebetneferumut): Tochter von Psammetich I.. Aus ihrer Amtszeit sind bekannt Ibi: Ober-Haushofmeister der Gottesanbeterin (vermutlich Nitokris), spätzeitliches Tempelgrab, Zeitgenosse von Psammetich I. Eltern: Ankh-hor (Gottesvater) und De-ubasteiri; Gemahlin: Shepenernute. Söhne: Pedehor[resnet] und Pedepeneferenirtef. Nitokris und Shepenwepet werden in seinem Grab, TT 36, erwähnt. Pabasa; Ober-Haushofmeister der Gottesgemahlin, Zeitgenosse: Psammetich I. Eltern: Pedubaste (Gottesvater, geliebt von Gott) und Tasentenhor. Söhne: Tahorpakhepesh. Nitokris wird in seinem Grab, TT 279, erwähnt.
Ankhenesneferibre (Geburtsnamen: Hekatneferumut): Tochter von Psammetich II.. Adoptiert von Nitokris I. Wurde Gottesgemahlin des Amun im Jahr 4 der Herrschaft ihres Bruders Wahibre. Aus ihrer Amtszeit sind belegt: Pedineith, Ober-Haushofmeister der Gottesgemahlin, der Gottesanbeterin Ankhnesneferibre, Zeitgenosse Psammetich II., Eltern: Psammetich und Tadehubaste; Grab TT 197 - Wahibra, Kammerherr der Gottesgemahlin des Amun, Ankhnesneferibra, Spätzeit – saitisch, Eltern: Pedeamunnai und Mutardais; Gemahlin: Tadepanehep. Söhne: Psammetich (Kammerherr der Gottesgemahlin) und Pedehorresnet genannt Harpemai; Grab TT 242, Sheshonq, Ober-Haushofmeister der Gottesanbeterin Anknesneferibre, Zeitgenosse von Apries und Amasis. Eltern: Harsiese (Kammerherr der Gottesanbeterin) und Tahibet. Im Grab TT 27 wird ein Sohn namens Harsiese erwähnt, der war ebenfalls Kammerherr der Gottesanbeterin und darüber hinaus "Herr der Geheimnisse der Gottesgemahlin der Amun, Nitokris, im Hause der Reinigung".
Nitokris II.: Tochter von Ahmose II. und vorgesehene Nachfolgerin von Ankhenesneferibre. Hat aber wahrscheinlich infolge der persischen Invasion das Amt nie angetreten.
Quellen zur Liste: Dodson, A., Hilton, D., The Complete Royal Families of Ancient Egypt. London 2004 Lexikon der Ägyptologie, Bd. II, Sp. 802, Wiesbaden 1975-86 Sander-Hansen, C. E., Das Gottesweib des Amun, Kongelige Danske Videnskabernes Selskab, Historisk-filologiske Skrifter, Bd. 1, Nr. 1, 1940 Troy, L., Patterns of Queenship. Uppsala 1968