Autor/in |
Thema: Straftat? |
Meritay Member
|
|
|
« Datum: 27.10.2008 um 15:11:41 » |
|
Hallo, Ihr Guten, hier habe ich eine Frage, die mich schon länger beschäftigt und bei der ich nicht wusste, wo in diesem Forum ich sie stellen soll und unter welchem Betreff: Gab es im alten Ägypten bekannte Fälle von Kindesmissbrauch und wie wurden sie ggf. geahndet? Bisher habe ich im Internet und auch in mir bekannter Literatur über Ägypten nichts genaues dazu finden können. Vielen Dank Gruß Meritay
|
|
|
Meritay Member - Themenstarter
|
|
|
« Antwort #2, Datum: 27.10.2008 um 16:10:50 » |
|
Danke, genau, so stelle ich mir die Frage. Wurde, was wir heute als Kindesmissbrauch (sexueller Art, sprich Vergewaltigung eines Kindes)sehen, im alten Ägypten als Straftat gesehen und wenn ja, gab es Gesetze und Strafen? Ich stelle mir vor, dass ein Mädchen, das vergewaltigt wurde, damals als Frau für die Familie weniger wert war bzgl. der späteren Verheiratung oder das sich der Vater eines solchen Mädchens entehrt fühlte etc. Ferner überlege ich, ob es nicht ein riesengroßer Unterschied war, ob dies mit einem Kind aus höherer Gesellschaft oder aus einfachen Kreisen geschah? Es wird ja immer wieder hervorgehoben, dass die Frau im alten Ägypten eine wesentlich bessere Stellung gegenüber den Männern gehabt haben soll, als es in anderen Kulturen dieser Zeit üblich war. Deshalb kann ich mir vorstellen, das es dort auch Gesetze zum Schutz von Frauen und Kindern bzgl. Sexualstraftaten gab. Zu dem ganzen (komplexen) Thema konnte ich jedoch nichts finden. Gruß Meritay
|
|
|
naunakhte Moderatorin
|
|
|
« Antwort #3, Datum: 27.10.2008 um 16:27:57 » |
|
Lt. Müller-Wollermann (Vergehen und Strafen) lässt sich für "Vergewaltigung" nicht mal ein fester Begriff im Ägyptischen finden. Deine ganz persönlichen Moralvorstellungen solltest du nicht versuchen auf andere Kulturen zu übertragen. Dies funktioniert in den seltensten Fällen. Kindesmißbrauch wird bei Müller-Wollerman nicht aufgeführt, Vergewaltigung ist schlecht zu belegen wenn fest definierte Begriffe fehlen. Strafbar war, und wurde auch geahndet - der Ehebruch. nauna
|
|
|
Meritay Member - Themenstarter
|
|
|
« Antwort #4, Datum: 27.10.2008 um 17:00:18 » |
|
Vielen Dank, Nauna! Ja, das persönliche Moralvorstellungen nicht auf andere Kulturen übertragbar sind, weiß ich. Genau das macht mir schließlich die Fragestellung schon schwierig. Das Ehebruch strafbar war, ist mir bekannt. Vielleicht sollte ich die Frage noch anders stellen : Wurde eine Gewalttat, egal, welcher Art, je nachdem, ob das Opfer Kind, Frau, Mann war und/oder je nach Herkunft (arm, reich, etc.) unterschiedlich beurteilt? Wenn sich die andere Frage nicht beantworten lässt, so könnte mir eine Antwort auf diese vielleicht weiter helfen. Danke, Grüße Meritay
|
|
|
Iufaa Moderator
|
|
|
« Antwort #5, Datum: 27.10.2008 um 17:16:22 » |
|
In dem von Nauna zitierten Werk unterscheidet Müller-Wollermann Vergehen gegen Götter, den König, und Mitmenschen. Unterscheidungen nach sozialer Herkunft macht sie nicht, die dürften in den genannten Kategorien enthalten sein. Deine Frage zielt auch diesmal am aÄ vorbei, denn Du unterstellst eine modernes Strafrecht und eine moderne Gesellschaftssicht. Gruss, Iufaa
|
|
|
Meritay Member - Themenstarter
|
|
|
« Antwort #6, Datum: 27.10.2008 um 17:28:16 » |
|
Vielen Dank, ich werde schauen, ob ich das Werk von Müller-Wollermann erhalte. Ich denke, das wird mich weiter bringen. Liebe Grüße Meritay
|
|
|
thomas Member
|
|
|
« Antwort #7, Datum: 27.10.2008 um 18:25:59 » |
|
Hallo zusammen, es gibt das Buch "Vergehen und Strafen zur Sanktionierung abweichenden Verhaltens im Alten Ägypten" Online bei google-buch: Hier einsehbar! Gruss thomas
|
|
|
Meritay Member - Themenstarter
|
|
|
« Antwort #9, Datum: 27.10.2008 um 21:03:48 » |
|
@ Thomas: ja, habe ich mir gerade durchgelesen! Das ist sehr aufschlussreich. Das ganze Buch ist so interessant, dass ich es mir wohl, trotz des beachtlichen Preises, gönnen werde. @Ra: der Kommentar passt, denke ich Vielen Dank noch mal, Ihr seid klasse! Meritay
|
|
|
semataui Member
|
|
|
« Antwort #10, Datum: 28.10.2008 um 17:34:58 » |
|
Hallo Meritay, wenn ich mit das "negative Sündenbekenntnis" der Ägypter ansehe, dann urteilt der Gott MAA-hA=f über die Sünde "Beischlaf mit einem Knaben", siehe hier, Sünde Nr. 12 und link zum "Hinter sich schauer". Zusammen mit den Sünden 22 und 23 sind die moralischen Grundsätze m.E. klar zu erkennen. Gruß semataui
|
|
|
Iufaa Moderator
|
|
|
« Antwort #11, Datum: 28.10.2008 um 17:35:02 » |
|
Hi Ra, der Beitrag von Udimu sicherlich, aber leider ist der Link von Gitta mausetot und das Buch in der Form nicht auffindbar - oder es handelt sich um einen Auszug aus einem Buch. Insgesamt nicht mehr hilfreich. Gruss, Iufaa
|
|
|
|