Hallo, da ich gerade zufällig über einen Beitrag von Fischer-Elfert in GM 112, S. 23-26 gestolpert bin, der für die o.g. Fragestellung von Interesse sein könnte, vielleicht noch ein paar „verspätete“ Anmerkungen (um den begründeten Vermutungen eine Grundlage zu geben) für den Originalposter (bzw. diejenigen, die es interessiert). Der pDeM 27 gibt Auskunft über den Arbeiter Meri-Sachmet, Sohn des Menena, der aufgrund mehrmaliger Verfehlungen von der Dorfgemeinschaft angeklagt wird. So hat er sich z.B. die Verführung und Schwängerung einer frisch verheirateten Frau zu Schulden kommen lassen. Im Bezug auf die Frage nach den gesellschaftlichen Konventionen bzw. Restriktionen außerehelicher „Liebschaften“ ist eine Aussage im besagten Papyrus erhellend. So wird Meri-Sachmet, nachdem seine Stelldicheins nicht unverborgen blieben, von seinem eigenen Vater vor den Kadi geführt – augenscheinlich um ihn seiner gebührenden Strafe zuzuführen. Fischer-Elfert verweist in diesem Zusammenhang auf die Idealbiographie des Cheti aus dem MR (Stele UC 14.430), in der besagter Cheti von sich sagt, dass er weder eine verheiratete Frau noch die Geliebte einer Bürgers begehrt habe. Die Konsequenzen eines solchen „Fehlverhaltens“ beschreibt Cheti mit den folgenden Worten: „Was den Sohn eines Mannes betrifft, der das tut, dessen Vater lässt ihn in der Gerichtsverhandlung im Stich.“ Meines Erachtens nach zeigen diese beiden Dokumente, dass es außereheliche Liebschaften gab, diese aber, so denn eine 3. Partei (i.e. der „gehörnte“ Partner) involviert war, gesellschaftlich geächtet wurden. Gruß!
> Antwort auf Beitrag vom: 05.04.2008 um 13:32:11
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