Hallo, Seschen, hallo Haiko, nun zum 4. Eingeweidesarg: @Seschen Versteckten Text anzeigen...Wohin mit dem "."? Mal schreibst Du nt.j, mal n.tj! Wenn schon, dann n.tj. Haiko hat darauf hingewiesen, dass in der 2. Zeile Hr fehlt. Das habe ich in meiner Hieroglyphendarstellung auch übersehen (ja, so ist das mit "Copy and Paste"!), wie auch die Umkehrung von Q2. Das habe ich inzwischen korrigiert (siehe Anhang mit den Abbildungen und Inschriften aller 4 Eingeweidesärge). @Haiko Versteckten Text anzeigen...Auch bei Dir geht der Punkt bei n.tj durcheinander (siehe meine Bermerkung bei Seschen). Ich vermute, dass das Hr in der zweiten Zeile aus Platzgründen weggelassen wurde wie auch der sonst übliche Schluss xr nTr aA "beim großen Gott". Wenn wir nun die 4 Inschriften insgesamt betrachten, so stellen wir fest, dass sie nahezu gleich aufgebaut sind. Versteckten Text anzeigen...Keiner von Euch beiden hat darauf hingewiesen, dass in der vierten Inschrift beim Verb der ersten Zeile ein n=j verwendet wird. Ist das ein sDm.n=f? Bisher hatten wir angenommen, dass "meine Arme" das Subjekt ist: "Meine Arme umfassen NN". Müssen wir stattdessen das =j "ich" als Subjekt auffassen: "ich umfasse (mit) meinen Armen NN"? Gehen wir noch einmal die Verben im einzelnen durch: jnq "die Arme um etwas schlingen" (Wb I, 100.22) HAp "(die Hände) decken über etwas (mit Hr)" (Wb III, 30.8) sxn "eine Person umfangen (mit Hr)" (Wb III, 468.15); "auch mit dem Zusatz: mit den Armen" (Wb III, 469.1) - allerdings wird letzteres mit Präposition m gebildet und ist auch nur spät belegt Ich tendiere nun doch dazu, a.wj=j "meine Arme" als Objekt anzusehen und als Subjekt das =j des zugehörigen Verbs. Es scheint mir schwierig zu sein, das n=j der letzten Inschrift als Dativ ("für mich") zu betrachten. Dennoch bleibt dann als Besonderheit, dass in der letzten Inschrift ein sDm.n=f verwendet wird, in den anderen drei nicht. In keiner Inschrift gibt es ein Suffix für a.wj "die Arme"; ein Possessivpronomen =j "meine" dürfte aber unstrittig sein. jm=j ist in den Inschriften 1 und 2 ausgeschrieben; aber auch sonst muss man es aus inhaltlichen Gründen ansetzen: als Adverb "dort" hätte man Probleme, ein n.tj jm zu erklären: "ich umfange mit meinen Armen das, was dort ist". Da in der zweiten Zeile ein Horussohn genannt wird, der "in mir ist", kann man unterstellen, dass er auch in der ersten Zeile gemeint ist, also nicht eine unpersönliche Sache. Ebenfalls in der Inschrift 2 haben wir ein ausgeschriebenes sA=j, so dass ein stp=j sA=j "ich schütze" (wörtlich: "ich wähle meinen Schutz") plausibel ist. Damit hätten wir als generelle Grundformulierung (in runden Klammern die zumeist unbezeichnete 1. Pers. Sg.): "(1) Worte zu sprechen durch [Göttin NN1]: (Ich) lege (u.ä.) (meine) Arme um den, der in (mir) ist. (2) (Ich) wähle (meinen) Schutz für [= (ich) schütze] [Horussohn NN2], der in (mir) ist. (3) [Horussohn NN2] Osiris König Nebcheperure, gerechtfertigt beim großen Gott." Wer sich im übrigen für die Entwicklung dieser Kanopentexte und der Horuskinder interessiert, sei auf Kurt Sethe, Zur Geschichte der Einbalsamierung bei den Ägyptern und einiger damit verbundener Bräuche, in: Sitzungsberichte der Preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, philosophisch-historische Klasse (1934), S. 211-239, 1*-16*1 verwiesen. Hierin werden auch kurz die Eingeweidesärge Tutanchamuns gestreift, deren Inschriften zum sog. Typus X gehören. Viele Grüße, Michael Tilgner
> Antwort auf Beitrag vom: 22.10.2016 um 17:05:36
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