Liebe Mana, zur Frage der "Staatstrauer": Gemäß dem griechischen Autor Herodot ("Historien", Zweites Buch, Abschnitt 88) dauerte die Einbalsamierung 70 Tage. Solange liege die Leiche in Natronlauge. Gleiches berichten auch altägyptische Quellen: In dem ptolemäischen Papyrus Rhind I [nicht zu verwechseln mit dem mathematischen Papyrus Rhind!] heißt es: Zitat:
Du kamst freudig heraus aus dem Sezierzimmer, man machte dir acht Prozessionen, verteilt auf deine 36 Tage, ... Man machte dir neun Prozessionen, um 17 Prozessionen vollzumachen bis zum 70. Tage, im Einzelnen: ... verteilt auf 70 Tage im Balsamierungsraum." (Georg Möller, Die beiden Totenpapyrus Rhind des Museums zu Edinburg, Leipzig, 1913, wiederabgedruckt in: A. Wiedemann, G. Möller, Das Totenbuch der Ägypter, Voltmedia, Paderborn, [2006], S. 47 und 50) |
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Im Papyrus Anastasi I aus dem Neuen Reich findet sich folgende Stelle: Zitat:
Du mögest gesalbt werden mit HAt.t-Öl wie die Seligen, indem du balsamiert wirst im RA-nfr, bis du deine festgesetzte Zeit vollendet hast, in einem Zwanzigstel von 1400 unter der Leitung des Anubis. (Hans-Werner Fischer-Elfert, Die satirische Streitschrift des Papyrus Anastasi I., Wiesbaden, 1986, S. 36) |
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Daß die 70 Tage so verklausuliert beschrieben werden, wird dem satirischen Charakter dieses Textes zugeschrieben. [RA-nfr ist wohl verschrieben aus prw-nfr, der "Balsamierungsstätte".] Der Ägyptologe Winfried Barta hat sich im Artikel "Thronbesteigung und Krönungsfeier als unterschiedliche Zeugnisse königlicher Herrschaftsübernahme", in: SAK, Bd. 8, S. 33-53 (1980) mit der Thematik auseinandergesetzt. Danach erfolgte die "Amtsübernahme", d.h. die Thronbesteigung unmittelbar nach dem Tod des Pharaos, nach diversen Zeugnissen am Morgen, der dem Todestag folgte. Die Krönungsfeierlichkeiten mußten jedoch monatelang vorbereitet werden. Ohne auf die Einzelheiten einzugehen, will ich nur folgendes Zitat geben: "Zwischen Thronbesteigung und Krönung mußte dann also mindestens der Zeitraum für die Balsamierung des Leichnams liegen, der im Idealfall auf astronomischer Grundlage beruhend 70 Tage beträgt." (S. 37) - Diese Frist können wir daher wohl mit einer "Staatstrauer" gleichsetzen. Viele Grüße, Michael Tilgner Ergänzung: Ich habe Bartas Artikel beigefügt.
> Antwort auf Beitrag vom: 15.11.2008 um 16:14:07
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