Hallo Julia, wir zerreissen eigentlich nur ganz wenige unserer Gäste In die Gottesgemahlinnen, -hände oder -sängerin wird gerne etwas "hineininterpretiert". Möglicherweise hat man sich bei diesen Interpretationen auch die römischen Vestalinnen als Vorbild genommen. Letztendlich sind unsere Kenntnisse jedoch - wie so häufig - begrenzt. Ob die eine oder andere dieser Damen als Virgo intacta zu Grabe getragen wurde, entzieht sich im Einzelfall unserer Kenntnis. In jedem Falle gilt das nicht für einige der frühen Gottesgemahlinnen der 18. Dynastie, z. B. Ah-hotep II (Gemahlin des Amenhotep I. und Mutter der Ah-mose, Gemahlin des Thutmose I.), für Hatschepsut (Gemahlin des Thutmosis II. und Mutter der Neferu-Ra), Merit-Ra-Hatschepsut (Gemahlin des Thutmosis III. und Mutter von dessen Nachfolger, Amenhotep II.), Mut-em-wija (Gemahlin von Thutmosis IV. und Mutter des Amenhotep III.), und ebensowenig in der 19. Dyn. für die Mütter von Sethi I und Ramses II. Die eine oder andere dieser Damen mag den Titel auch posthum bekommen haben, aber Jungfräulichkeit oder Kinderlosigkeit war dann sicherlich keine störender Faktor. Bei späteren Gottesweibern ist man lediglich sicher, dass diese ihr Amt an adoptierte "Töchter" weitergegeben haben (s. Sander-Hansen, "Gottesgemahlinnen"). Selbst wenn Ehelosigkeit oder Jungfräulichkeit in dieser Zeit zu den "Amtsmerkmalen" gehört haben sollten, es fehlt an "Inspektionsprotokollen" oder Berichten zu "Fehltritten" Bei den Vorstellungen, wie das Amt letztlich ausgefüllt war, ist also Vorsicht geboten. Hier mag sich jeder die "Rahmenbedingungen" für die Amtsführung bzw. unsere Kenntnislücken spekulativ selber ausmalen - wie wäre es mit Moses als Ergebnis eines Fehltritt, "beseitigt" in dem berühmten Körbchen mit dem Nil als "Babyklappe". Gruss, Iufaa
> Antwort auf Beitrag vom: 12.01.2005 um 14:28:54
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