Ägyptologie-Blatt

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Krokodil beschlagnahmt
Artenschutzabkommen
Von Iufaa am 28.06.2007 um 16:07:56 

Wie die RP online gestern meldete, hat der Zoll in Weil am Rhein die Verbringung eines Krokodils aus der Schweiz in die Bundesrepublik Deutschland von Amts wegen verhindert und das Tier beschlagnahmt.
Rechts-Grundlage dieser Aktion ist das Washingtoner Artenschutzabkommens aus dem Jahre 1973, dass den Umgang mit gefährdeten Tieren regelt, zu denen auch Krokodile zählen. Etwas überraschend ist allerdings, dass die Anwendung dieses Abkommens auch weit in die Vergangenheit reicht - denn bei dem Krokodil handelt es sich um eine rund 2000 Jahre alte Mumie, die dem Museum für Völkerkunde im schweizerischen Burgdorf gehört. Die 1.65 m lange Krokodilsmumie soll ab Oktober in der Landesausstellung „Ägyptische Mumien – Unsterblichkeit im Land der Pharaonen“ augestellt werden, bei der nicht nur menschliche, sondern auch tierische Mumien gezeigt werden.

4 Wochen hatten die Beteiligten Zeit, fehlende Papiere nachzureichen, und unter anderen darüber Auskunft zu geben, ob das Tier Nachkommen hat! Erfolgreich wurde die Beschlagnahmung durch das Zollamt inzwischen aufgehoben.


Geändert: 28.06.2007 um 18:34:39

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Kommentare zu diesem Artikel
semataui29.06.2007 um 15:28:08
da waren die Ägyptologen im letzten Jahrhundert cleverer: die haben ganz einfach die Importpapiere von Mumien wahrheitsgemäß als "Dörrfleisch" deklariert...



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