Re: man sollte nicht vergessen ...
[ Archiv-Startseite ] Geschrieben von Jtwj am 20. Mai 2001 15:43:31: Als Antwort auf: Re: man sollte nicht vergessen ... geschrieben von Lothar Debus am 20. Mai 2001 14:34:47:
>Kleine Ergänzung:
>"(1) ...wer eine Beisetzungsstätte zerstört oder beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
> (2) Der Versuch ist strafbar."
>Zitat § 168 StGB Ende...
>Gruß
>Lothar DebusHi Lothar Debus!
$ 168 StGB gibt es in Ägypten aber nicht. Es wurden sogar Mumien zum Beheizen der Lokomotiven benutzt.
- Re: Alle in den Knast :-) Benedikt 21.5.2001 14:03 (1)
- Re: Alle in den Knast :-) Lothar Debus 21.5.2001 14:35 (0)
- Alle in den Knast ;-) Lothar Debus 21.5.2001 13:52 (0)
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