Archiv des alten Ägyptologie-Forum

Re: man sollte nicht vergessen ...

[ Archiv-Startseite ]

Geschrieben von Jtwj am 20. Mai 2001 15:43:31:

Als Antwort auf: Re: man sollte nicht vergessen ... geschrieben von Lothar Debus am 20. Mai 2001 14:34:47:

>Kleine Ergänzung:
>"(1) ...wer eine Beisetzungsstätte zerstört oder beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
> (2) Der Versuch ist strafbar."
>Zitat § 168 StGB Ende...
>Gruß
>Lothar Debus

Hi Lothar Debus!

$ 168 StGB gibt es in Ägypten aber nicht. Es wurden sogar Mumien zum Beheizen der Lokomotiven benutzt.

Gruß Jtwj


Antworten:



[ Archiv-Startseite ]