Alle in den Knast ;-)
[ Archiv-Startseite ] Geschrieben von Lothar Debus am 21. Mai 2001 13:52:56: Als Antwort auf: Re: man sollte nicht vergessen ... geschrieben von Jtwj am 20. Mai 2001 15:43:31:
>>Kleine Ergänzung:
>>"(1) ...wer eine Beisetzungsstätte zerstört oder beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
>> (2) Der Versuch ist strafbar."
>>Zitat § 168 StGB Ende...
>>Gruß
>>Lothar Debus
>Hi Lothar Debus!
>$ 168 StGB gibt es in Ägypten aber nicht. Es wurden sogar Mumien zum Beheizen der Lokomotiven benutzt.
>Gruß JtwjWeiß ich! Der Täter, der sich hier (s.o.) geoutet hat, besitzt aber wohl die deutsche Staatsbürgerschaft. Und das er/sie die Tat im Ausland begangen hat, schützt bekanntlich vor Strafe nicht (vgl. z.B. die Verurteilung von Deutschen, die im Ausland Sex mit Kindern hatten - was ich hier aber wirklich nicht gleichsetzen will, versteht mich nicht falsch, das ist nur der Fall, der mir spontan durch den Kopf ging).
Dem o.a. Paragraphen zufolge könnten auch die "Besucher" z.B. im Tal der Könige bestraft werden, die immer noch meinen, das Tal sei eine Art bemalte öffentliche Bedürfnisanstalt. Das würde denen m.E. recht geschehen!!!
Gruß
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