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Re: Königliche Geburten

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Geschrieben von Lothar Debus am 03. Februar 2001 21:48:02:

Als Antwort auf: Re: Königliche Geburten geschrieben von Mutnjodmet am 03. Februar 2001 21:28:44:

>>Hallo Mut,
>>um dem hinterlistigen Wesen der Frau vorzubeugen, wurden sie ja gerade im "Geburtszelt" kaserniert. Die anwesenden Geburtshelferinnen dürften als Zeugen wohl gereicht haben. Eine anschließende Präsentation des Neugeborenen vor dem Zelt dürfte auch reichen, womit man möglicherweise gewartet hat, bis das erste Überleben gesichert erschien.
>>Ansonsten war (und ist) eine Geburt aus medizinischer Sicht ein riskantes Ereignis, da wurden sicherlich nicht allzuviel Risikoträger zugelassen.
>>Gruss, Karl
>Ich kann mich ja irren, aber Geburtshelferinnen können ja durchaus bestechlich gewesen sein, oder? Das wäre bei Adligen zumindest nicht so billig geworden...
>Naja, so Riskant ist eine Geburt nun auch wieder nicht... Vielleicht aus der Sicht eines Mannes. :) Männer sind ja wohl im Allgemeinen Risikoträger, wenn ich das jetzt mal so salopp sagen darf. *fg*
>Aber du hast schon recht, damals waren die hygienischen Verhältnisse ja wirklich nicht zum Besten bestellt. Aber nur die Anwesenheit von mehreren Leuten, wird außer der Ruhestörung, wohl kaum relevant gewesen sein.
>Natürlich finde ich sowas auch barbarisch, aber ich glaube sogar daß im Mittelalter, bei Geburten in den Fürstenhäusern, Höflinge und dergleichen anwesend waren. Hab mal irgendwann sowas gelesen. Weiß nur leider die Quelle nicht mehr. Ich kann mich natürlich auch irren.

Ich glaube, hier irrst Du. Allerdings war es bis ins 18. Jh. eine Ehre für Höflinge, bei der morgendlichen Toilette und auch bei den dem Essen entgegengesetzten Verrichtungen auf derselben anwesend zu sein. Ich laß mir dabei eigentlich nicht so gerne zugucken.

Bis in die selbe Zeit war es ebenso üblich, daß eine Ehe durch einen Stellvertreter vollzogen wurde, d.h. daß ein von dem Bräutigam (der auf seinem Besitz oft unabkömmlich war) ein Bote mit dem Heiratsvertrag zur Braut geschickt wurde und nach Unterzeichnung desselben in der "Hochzeitsnacht" ins Brautzimmer kam, seinen Fuß (UND NUR DIESEN) ins Bett der Braut steckte und damit die Hochzeit stellvertretend vollzog (gähn!).

Die Sitte des jus primae noctis wurde leider schon früher aufgegeben, was aus meiner Sicht zu bedauern ist (schluchz!)

Gruß
Lothar


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