Den Begriff Testament im unserem Sinne von „Verfügung für den Todesfall“ gibt es im Alten Ägypten nicht.
Bestimmte, altägyptische Dokumente die heute als „Testamente“ bezeichnet werden, wurden in Form einer jmjt-pr verfasst.
Eine jmjt-pr ist eine Urkunde zur Eigentumsübertragung von Objekten und Einkommen (deshalb oft als 'Hausurkunde' bezeichnet). Bei den gemeinhin als "Testamente" bezeichneten Urkunden gibt es keinen Hinweis darauf das sie erst mit dem Tode des Verfassers in Kraft traten. Es könnte sich demnach auch um eine Schenkung zu Lebzeiten handeln.
Quelle: Seidl, E., Einführung in die Ägyptische Rechtsgeschichte bis zum Ende des Neuen Reiches. Glückstadt [u.a.] 1951, S. 20 ff;
Lexikon der Ägyptologie, Bd. I-VI. Wiesbaden 1975-86; hier Bd. II Stichwort:, Jmet-per
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