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  Sklaven
Üblicherweise wird der äg. Terminus Hm mit "Sklave" übersetzt, allerdings muß man dabei die Vorstellungen des römischen Rechts (aus dem unsere Definition eines Sklaven stammt) von vorneherein außer Acht lassen, sonst kommt man zu falschen Vorstellungen. Auch im ägyptischen Recht muß mit Veränderungen der juristischen Grundlagen gerechnet werden.

Das Wort Hm bedeutete wohl ursprünglich "eig. Körper oder Leib", aus dieser Grundbedeutung ist erklärbar, dass damit sowohl der König "als physische Person", aber auch eine Person minderen Rechts bezeichnet werden konnte.
Das "geminderte" Recht dürfte sich ursprünglich darin ausgedrückt haben, dass die betreffende Person unlösbar mit einer einzigen Aufgabe verbunden war. Daher findet man die älteste Benutzung des Wortes im Zusammenhang mit Gottesnamen/ oder -bezeichnungen (Hm eines Gottes o. ä., belegt zum Ende der 1. Dyn.) oder bei Totenpriesten Hm-kA . Allerdings findet sich auch schon einmal (zur Thinitenzeit) ein Hm einer Verwaltung. Ebenso findet man vereinzelt Titel wie Hm-pr-nswt, ganz offensichtlich handelt es sich bei diesen Hmw um abhängige Diener in den Königshaushalten, die von ihren Herren versorgt wurden und später auch am Totenumlaufopfer beteiligt wurden. Die Gruppe der Hmw scheint aber im AR keine große Rolle gespielt zu haben, denn bis zur 6. Dyn. ist von ihnen kaum die Rede. Erst ganz am Ende des AR treten Hmw bei Privatpersonen auf (in einem Totendienstvertragsfragment und im Papyrus 561). Man kann daraus schließen, dass es zu dieser Zeit "unfreie" Personen in größerer Zahl gab.

Im MR erscheinen in Texten zahlreiche Hmw-nswt bzw. Hmwt, die Strafgefangene und ihre Familienangehörigen sind (pBrooklyn 35.1446). Zu ihnen kommen Gefangene oder im Sklavenhandel aus Asien stammende Personen. Diese Personen wurden vor allen bei Unternehmungen eingesetzt, die wg. des organisatorischen Aufwandes größere Mengen an Arbeitern benötigten, die ohne Schwierigkeiten einsetzbar waren (z.B. Bewässerungswirtschaft).
Im pBrooklyn 35.1446 besteht der Haushalt eines mittleren Beamten aus mindestens 79 Personen, davon 33 äg. Herkunft und 42 Asiaten. Die "Sklaven" konnten nach dem "Kahunpapyrus" vererbt oder verkauft werden. Wieder eingefangene flüchtige Sklaven wurden zum Tode verurteilt. Trotzdem bildeten sich in entlegenen Gegenden (wie den Oasen) Banden geflüchteter Sklaven deren Bekämpfung durch die Polizei belegt ist. Wahrscheinlich war es jedoch schon im MR möglich, Sklaven in die Freiheit zu entlassen (so scheint der sog. Sklavinnenpapyrus die Freilassung einer Frau zu beurkunden: die bisher einem Kollektiv in Elephantine zugewiesene Frau soll von einem Kollektivangehörigen geheiratet werden und wird in einem komplizierten Rechtsverfahren zur "Freien" erklärt; hierbei wird sie, obwohl noch dem Status nach Sklavin, von dem Verfahren in Kenntnis gesetzt, hatte also anscheinend ein Einspruchsrecht).

Aus der 2. Zwischenzeit und der beginnenden 18. Dyn. sind noch größere Zahlen von Sklaven in Privathaushalten belegt, später schweigen die Quellen. Die Freilassung kann durch einfache Erklärung des Besitzers vor dem lokalen Gerichtshof erfolgen. Belegt sind offizieller und privater Sklavenhandel (Preise: z.B. Männer 2 dbn Silber, Frauen 4 dbn Silber) und auch die zeitlich beschränkte Vermietung (Kosten wie Esel 1/3, also ca. 16 dbn Kupfer; Brunner-Traut, op. cit.). Außerdem sind Sklaven als Feldbesitzer anzutreffen!
Die psychologische Belastung der Ehen durch Haussklavinnen - und deren Nachwuchs infolge der Beiwohnung des Besitzers - ist ebenfalls im NR mehrfach belegt. Eine Darstellung bei Rechmire scheint anzudeuten, dass es eigene "Sklavinnenhäuser" gab, in denen Nachwuchs "produziert" wurde.
Im NR verwischt sich offensichtlich die Grenze zwischen den Begriffen "Hörige" (mrt) und Hmw (= Sklaven). Bei den Zuarbeitern (Wasserträger, Holzholer, usw.) in Deir el-Medinah scheint es sich nicht um Sklaven gehandelt zu haben.




Quelle:
Brunner-Traut, E., Alltag unter den Pharaonen, Freiburg-Basel-Wien 1998
Helck, W. in: Lexikon der Ägyptologie, Bd. V. Wiesbaden 1975-86, Sp. 982ff

Eingestellt durch: Iufaa (30.06.2003)
Bearbeitet durch: -
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