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  Königssohn/Königstochter
Königssohn und
Königstochter

Seit der zweiten Dynastie belegter Titel, der sicherlich zunächst eine direkte kgl. Vaterschaft anzeigte, aber anscheinend schon in der vierten Dynastie zu einem hohen Ehrentitel wurde, der auch von Beamten getragen wurde, deren Vater nicht König war. Selbst die Bezeichnung ‚leiblicher Königssohn’ scheint schon früh zu einer Ehrenbezeichnung geworden zu sein. Das ägyptische kennt keine Bezeichnung für Enkel, so dass zumindest ein Teil der Titelträger kgl. Nachkommen sein könnten.

In der 11. und 12. Dynastie werden beide Titel ausschliesslich von wirklichen kgl. Kindern getragen, während die Bezeichnungen in der Zweiten Zwischenzeit sehr häufig sind und auch von nicht-kgl. Personen getragen wird. ,Königssohn’ bezeichnet in dieser Zeit vor allem Personen, die dem König direkt unterstellt waren. Darunter gehören auch Festungskommandante, die einzelne Festungen oder wichtige Orte im direkten kgl. Auftrag verwalteten. Zu diesen Verwaltern gehörte auch der Kommandant von Buhen, der im Neuen Reich zum Verwalter von Nubien wurde und den Titel ,Königssohn’ beibehielt. Der Verwalter von Buhen/Nubien wurde im frühen Neuen Reich zum ‚Königssohn von Kusch’, der nur dem König unterstand und für ihn Nubien verwaltete.
,Königssohn’ bezeichnete im Neuen Reich auch die wirklichen Königssöhne, sowie Priester im Auftrag des Königs. Aus der 22. Dynastie gibt es den Titel ‚Königssohn des Ramses’, dessen Bedeutung umstritten ist. Anscheinend wurde die Abstammung von Ramses II. in dieser Zeit als besonders ehrenvoll empfunden, so dass daraus ein Titel wurde.



Quelle:
Schmitz, Königssohn

Eingestellt durch: Udimu (17.12.2003)
Bearbeitet durch: -
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