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  Autor/in  Thema: Heirat
Michael Tilgner  maennlich
Member



Re: Heirat 
« Antwort #15, Datum: 26.12.2003 um 22:04:13 »   

Hallo, Isis1,

in Ergänzung zu Gittas Ausführungen zitiere ich Teile eines Eintrags aus dem "Lexikon der Ägyptologie", Bd. V, Sp. 559-560, Stichwort "Scheidung".

Zitat:
"Scheidung ist im alten Äg. die Verstoßung der Frau durch den Ehemann (xAa, auch nTa; diese ging formlos vor sich, wie auch die Eheschließung ohne Urkunde und nur durch Willenserklärung des Mannes und des Vaters des Mädchens (im NR ist auch die Erklärung der Mutter belegt) vor sich ging. Ein 'Weggehen' (Sm) der Frau als anerkannte Auflösung der Ehegemeinschaft scheint erst um 500 v.Chr. möglich zu werden, wie überhaupt die vielzitierte 'rechtliche Gleichstellung der äg. Frau' eine Fiktion der Ägyptologen ist...
Gründe sind für eine Sch. nicht notwendig: belegt sind etwa fehlende Unterstützung der Frau durch die Familie im wirtschaftlichen Bereich, körperliche Fehler, Unfruchtbarkeit, wenn die Frau ein Hindernis in der Karriere darstellt - oder dem Mann gefällt eine andere Frau besser.
Der Vater kann seine Tochter jedoch durch Sonderverträge schützen, etwa durch Verpflichtung des Schwiegersohns zu einer hohen Konventionalstrafe oder durch vertragliche Bereitstellung einer Unterkunft im Falle der Sch. ... Daß Frauen mehrere Ehen durchlebten, läßt sich textlich nachweisen. ..."

Überhaupt kann ich Dir das "Lexikon der Ägyptologie" für Dein Thema empfehlen, z.B. Bd. I, Sp. 1162-1181, Stichwort "Ehe" und Sp. 1181-1183, Stichwort: "Eheurkunden". Da steht alles drin: Eheformen, Güterrecht, Ehebruch, Soziologisches u.a. Allerdings muß Du dazu wohl eine Unibibliothek aufsuchen.

Viele Grüße,
Michael Tilgner
> Antwort auf Beitrag vom: 19.12.2003 um 19:38:56  Gehe zu Beitrag
Seqenenre  
Gast

  
Re: Heirat 
« Antwort #16, Datum: 22.01.2004 um 13:21:26 »     

@Naunakhte:
"Die ägyptische Ehe wurde - wie in der islamischen Welt - ohne religiöse Feier und ohne Rechtsakt geschlossen."

Frau Feucht mag sich in der Ägyptologie vielleicht auskennen, nicht jedoch in der "islamischen Welt"... Eine islamische Ehe wird in allen mir bekannten Ländern sehr wohl mit einer religiösen Feier unter dem Beisein eines Imam sowie auch einem "Rechtsakt", wenn man es so nennen will, geschlossen. Hierin werden die vom Mann   als Brautgabe aufzubringenden Güter bzw. Geld festgelegt, außerdem das Versprechen, die Frau NIEMALS körperlich zu mißhandeln usw...

Quellen: Koran, eigene Erfahrung...

Vielleicht gibt es Länder, in denen es anders läuft, aber dann ist Frau Feuchts Ausdruck von der "islamischen Welt" falsch...
> Antwort auf Beitrag vom: 15.12.2003 um 17:27:48  Gehe zu Beitrag
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