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   Pharao & Hofstaat (308)
   Titel Königssohn (10)
  Autor/in  Thema: Titel Königssohn
misiou  maennlich
Member



Titel Königssohn 
« Datum: 04.01.2007 um 10:36:49 »   

Hallo zusammen,

in einem englischen Werk über die königlichen Familien fand ich den Titel "Königssohn" [sa-nesu (en khet-ef)].
Das dies der Titel eines männlichen Abkömmlings des Königs war, ist ja eigentlich logisch.

Was mich verwirrt ist, dass dieser Titel gelegentlich wohl auch für Enkelinnen des Königs verwendet wurde.

Es wäre schön, wenn mir dies mal jemand erklären könnte.

Gibt es ein Standardwerk (vorzugsweise in Deutsch)indem die verschiedenen Titel erklärt sind?

misiou
Iufaa  maennlich
Moderator



Re: Titel Königssohn 
« Antwort #1, Datum: 04.01.2007 um 11:27:02 »   

Hi,

Zitat:
....für Enkelinnen des Königs...
Dodson/Hilton schreiben deutlich auf S. 41 ...occasionally granted to..., also gelegentlich [ehrenhalber!] bewilligt/verliehen.

Gruss, Iufaa
> Antwort auf Beitrag vom: 04.01.2007 um 10:36:49  Gehe zu Beitrag
misiou  maennlich
Member - Themenstarter



Re: Titel Königssohn 
« Antwort #2, Datum: 04.01.2007 um 11:50:17 »   

Hallo Iufaa,

vielen Danke für die Antwort. Das kommt davon, wenn man etwas selbst falsch übersetzt. Im LEO heißt "granted" gewährt. Hätte ich vielleicht mal vorher reinschauen sollen.

Das einer Frau ein männlicher Titel ehrenhalber verliehen wird ist ja sehr interessant, wenn auch in unserem westlichen Kulturkreis für viele unverständlich.  

MfG
misiou  
> Antwort auf Beitrag vom: 04.01.2007 um 11:27:02  Gehe zu Beitrag
Iufaa  maennlich
Moderator



Re: Titel Königssohn 
« Antwort #3, Datum: 04.01.2007 um 12:02:13 »   

Hi,

oder nach Langenscheidt auch "gewähren":

Zitat:
grant I Verb/transitiv 1. bewilligen, gewähren (someone a credit etc. jemandem einen Kredit etc.): it was not granted to her es war ihr nicht vergönnt; God grant that gebe Gott, daß;
2. eine Erlaubnis etc. geben, erteilen;
3. eine Bitte etc. erfüllen, (a. Recht einem Antrag etc.) stattgeben;
4. Recht übertragen, -eignen, verleihen, Patent erteilen;
5. zugeben, zugestehen, einräumen: I grant you that ... ich gebe zu, daß ...; granted, but zugegeben, aber; granted that ... a) zugegeben, daß, b) angenommen, daß; take for granted a) etwas als erwiesen annehmen, b) etwas als selbstverständlich betrachten, c) gar nicht mehr wissen, was man an jemandem hat;
II s. 6. a) Bewilligung f, Gewährung f, b) Zuschuß m, Unterstützung f, Subvention f;
7. (Ausbildungs-, Studien)Beihilfe f, Stipendium n;
8. Recht a) Verleihung f eines Rechts, Erteilung f eines Patents etc., b) (urkundliche) Übertragung (to auf Akkusativ);
9. Amerikanisches Englisch zugewiesenes Amt

(c) Langenscheidt


Ansonsten steht bei Dodson/Hilton noch so ein kleines t hinter sa, es handelt sich also eindeutig um Königstöchter!

Gruss, Iufaa
> Antwort auf Beitrag vom: 04.01.2007 um 11:50:17  Gehe zu Beitrag
misiou  maennlich
Member - Themenstarter



Re: Titel Königssohn 
« Antwort #4, Datum: 04.01.2007 um 12:52:32 »   

Hallo,

liege ich richtig, dass bei männlichen Nachkommen "sa-nesu" verwendet wird, und bei weiblichen Nachkommen dann "sat-nesu" ?

Und Dodson/Hilton sprechen auf Seite 41 nur von "granddaughters". Konnte dann ein Pharao auch seinen Töchtern den Titel "Königssohn" verleihen?

Gruß

misiou
> Antwort auf Beitrag vom: 04.01.2007 um 12:02:13  Gehe zu Beitrag
naunakhte  weiblich
Moderatorin



Re: Titel Königssohn 
« Antwort #5, Datum: 04.01.2007 um 13:06:06 »   

Hallo Misiou

 = sA

ist der Sohn (im erweiterten Sinne der Nachkomme, damit dann auch Enkel, sogar der Schwiegersohn)

 = sA.t

ist die Tochter (im erweiterten Sinne wie beim Sohn zu gebrauchen)

Der Titel sA.t nswt ist dann nicht mehr mit Königssohn, sondern mit Königstochter zu übersetzen.

Das t ist eine Femininendung.

Gruß
nauna

PS: zur Erläuterung vielleicht auch nochmal einen Blick ins Forumslexikon werfen.
« Letzte Änderung: 04.01.2007 um 13:18:25 von naunakhte »
> Antwort auf Beitrag vom: 04.01.2007 um 12:52:32  Gehe zu Beitrag
misiou  maennlich
Member - Themenstarter



Re: Titel Königssohn 
« Antwort #6, Datum: 04.01.2007 um 16:01:32 »   

Hallo naunakhte,

im Werk von Dodson/Hilton hat mich nur verwirrt das unter dem Titel "King`s Son (of his body)"folgende Beschreibung stand:

Zitat:
Male offspring of the king;....The title was occasionally granted to granddaughters.


Und dies unter "(sa-nesu (en khet-ef)]".

Unter dem Titel "[sat-nesu (en khet-ef)]" für "Kings Daughter (of his body)" ist zum einen eindeutig Bezug auf einen weiblichen Abkömmling genommen worden. Zum anderen taucht auch hier dann der Verweis auf die Enkelin auf.

Letzteres würde dann zu Deiner Umschreibung passen. Oder bin ich da auf dem Holzweg?

 
Gruß

misiou  
> Antwort auf Beitrag vom: 04.01.2007 um 13:06:06  Gehe zu Beitrag
Iufaa  maennlich
Moderator



Re: Titel Königssohn 
« Antwort #7, Datum: 04.01.2007 um 16:06:04 »   

Hi,

was hälst Du von der Annahme, dass es sich an der zitierten Stelle um einen Setzfehler handelt, und der Titel "leiblicher Königssohn" auch ehrenhalber an Enkel verliehen wurde.

Gruss, Iufaa
> Antwort auf Beitrag vom: 04.01.2007 um 16:01:32  Gehe zu Beitrag
naunakhte  weiblich
Moderatorin



Re: Titel Königssohn 
« Antwort #8, Datum: 04.01.2007 um 16:11:02 »   

Hallo Misiou,

nun habe ich mir also doch Dodson/Hilton zum nachschlagen geholt.  

Sieh dir bitte neben KSon(B) die Erklärung für KD(B) an, sie sind (fast) wortgleich.


Zitat:
The title was occasionally granted to granddaughters.


Ich würde "granddaughters" bei KSon(B) für einen "copy and paste" Fehler des Autors halten.
Während man Female in Male änderte hat man wohl vergessen ...daughters in ...sons zu ändern.
Soetwas kommt vor.

Gruß
nauna
> Antwort auf Beitrag vom: 04.01.2007 um 16:01:32  Gehe zu Beitrag
misiou  maennlich
Member - Themenstarter



Re: Titel Königssohn 
« Antwort #9, Datum: 04.01.2007 um 17:14:31 »   

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Mühe. Ich denke Ihr habt recht. Eine andere Erklärung kann es nicht geben. Ich schlage zum ersten Mal das Buch auf und falle natürlich prompt darüber.

Wenn ich daran denke, dass ich zu meiner Tochter (so ich denn eine hätte) sagen würde: " Tochter, Du bist ab heute mein Sohn!" , dann würde Sie nicht nur verwundert schauen, sondern auch noch die Jungs mit den weißen Jacken holen.
> Antwort auf Beitrag vom: 04.01.2007 um 16:11:02  Gehe zu Beitrag
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