Koregentschaft |
Zeitraum, in dem zwei Herrscher sich die Regierungsgewalt teilen. Meist handelt es sich um eine Überschneidung von einigen Jahren am Ende einer Alleinherrschaft und vor Beginn der nächsten. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Machtübergabe ohne gravierende Brüche reibungslos vonstatten ging und es nicht zu wirtschaftlichen und politischen Instabilitäten kam. Außerdem sollte der auserwählte Nachfolger unter Anleitung des erfahreneren "Regierungserfahrung" sammeln. Es gibt Untersuchung zu den Mitregentschaften der 12. Dynastie, deren Existenz in einigen Beiträgen bestritten worden ist. Die Koregenzen von Sesostris I. mit Amenemhet II., Amenemhet II. mit Sesostris II., Sesostris III. mit Amenemhet III. sowie Amenemhet III. mit Amenemhet IV. sind sicher, die Argumente dagegen nicht tragfähig. In SAK 24 wird die Koregentschaft von Amenemhet I. mit Sesostris I. behandelt, die in jüngster Zeit besonders umstritten ist, besonders ausführlich abgehandelt. Auch hier sprechen die epigraphischen wie die literarischen Belege eindeutig für eine 10jährige Koregenz, die zugleich die erste überhaupt gewesen sein dürfte, da die "Lehre des Amenemhet" offenbar eine Begründung für die Einführung dieses neuen Herrschaftsprinzips gibt.
Eingestellt durch: | manetho (03.11.2003) |
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