aus dem Arabischen übernommene Bezeichnung für den ägyptischen Titel "TAtj", der vollständig "TAtj sAb TAtj" lautet.
Höchster Staatsbeamter, belegt seit Djoser in der 3. Dynastie, bis in die 30. Dynastie hinein. Seine Tätigkeiten werden in der sog. "Dienstanweisung für den Wesir" beschrieben. Demnach ist er Oberaufseher über die Landesverwaltung, Recht und Gerichtsbarkeit. Später (noch im AR) kommen Funktionen eines "Finanzministers" hinzu. Mit dem ergänzenden Titel jmj-rA nwt, dem Vorsteher der Pyramidenstadt unterstand ihm die Verwaltung dieser Anlage.
In der 4. Dynastie waren die Wesire in der Regel Königssöhne. Der Amtssitz war zu dieser wahrscheinlich Memphis. Im MR war der Amtssitz zuerst Theben, später Itj-taui. Das Wesiramt wurde zeitweise innerhalb einer Familie vererbt, ein Kontinuitätsfaktor in Zeiten als die Könige kurz aufeinander folgten.
In der Regierungszeit Thutmosis III. wurde das Amt geteilt. Nun gab es einen Wesir des Südens, mit Amtssitz in Theben und einen Wesir des Nordens mit Amtsitz in Memphis, zeitweise auch in Piramese und ganz kurzfristig auch mal in Heliopolis. Diese Teilung des Amtes wird in Texten nicht erklärt.
In der 3. Zwischenzeit sind Wesire nur für Oberägypten belegt. Hier gibt es Überlegungen, ob in der Bubastidenzeit, der nur für diese Zeit nachzuweisende, "Königssohn des Ramses" dieses Amt in Unterägypten ausübte.
Amtstracht: Seit des MR tragen Wesire eine eigene Amtstracht, ein bis unter die Arme reichender langer Schurz, dessen Träger um den Hals liegen. Seit dem NR kann der Wesir als Zeichen seiner Macht einen Krummstab tragen. Am Ende der pharaonischen Zeit kommt ein Figürchen der Maat an einer Kette um den Hals dazu.
Quelle: van den Boorn, G.P.F., The Duties of the Vizier. Civil Administration in the Early New Kingdom. London - New York 1988
Martin-Pardey, Eva: Wesir in LÄ VI, Sp. 1227 - 1235