(imy-r pr wr ) (eigentlich: oberster Hausvorsteher/Oberhausverwalter); auch Oberster Güterverwalter oder Obervermögensverwalter
Der Titel ist seit der 12. Dynastie belegt (erster bezeugter Titelträger: --> Meketre). Das Amt an sich kommt aber schon in der 11. Dynastie am kgl. Hof vor (dann meist als 'Domänenverwalter im ganzen Land' bezeichnet)
Im Alten Reich sind die Haushalte und Güter hoher Beamter von Domänenverwaltern (imy-r pr) verwaltet worden. Diese waren auch an den Höfen der lokalen Fürsten für deren Liegenschaften zuständig. Als am Beginn der 11. Dynastie eines dieser Fürsten zu einem König wurde, wurden seine Beamte, darunter auch der Domänenverwalter, zu Staatsbeamten. Diese sind an ihren Hofrangtiteln und an dem Titelzusatz 'im ganzen Land' erkennbar. Am Beginn der 12. Dynastie wurde der Titel des wichtigsten Domänenverwalters am kgl. Hof in Oberdomänenverwalter umbenannt.
Der Oberdomänenverwalter ist im Mittleren Reich neben dem --> Wesir und dem --> Schatzmeister der höchste Staatsbeamte, der sich vor allem um die landwitschaftlichen Liegenschaften des Staates und des Königs zu kümmern hatte. Das Amt gewann in der 18. Dynastie an weiterer Bedeutung, ist danach aber nicht mehr so prominent.
Der Titel Oberdomänenverwalter wurde im Neuen Reich und der Spätzeit auch an Verwalter von Gütern im Besitz eines Tempels oder von Mitgliedern der Königsfamilie (z.B. der Gottesgemahlin) vergeben (vorher trugen diese Personen nur den Titel Domänenverwalter). Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung des Amtes waren die Oberdomänenverwalter des Amun häufig außerordentlich einflußreich.
Die Oberdomänenverwalter der Gottesgemahlinen der Spätzeit sind von ihren gigantischen Grabanlagen im Assasif her bekannt. Senenmut, der bekannte Günstling der Hatschepsut, war Oberdomänenverwalter des Amun.